Provinz Bozen: Beiträge für Kleinst- und Kleinunternehmen für außer-betriebliche Aus- & Weiterbildung

Sehr geehrter Kunde,
die Provinz Bozen sieht einen interessanten Beitrag zugunsten von Kleinst- und Kleinunternehmen vor, hinsichtlich der Ausgaben für die Weiterbildung des Personals, die bei externen Bildungsträgern durchgeführt wird. Die Maßnahme zielt darauf ab, die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung der Belegschaft zu fördern.
Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen.

Zugang zum Beitrag haben:                            

  • Kleinst- und Kleinunternehmen
  • mit Sitz oder Tätigkeit in der Provinz Bozen
  • mit finanzieller Autonomie

Der Beitrag betrifft ausschließlich im Unternehmen beschäftigte Personen, einschließlich:

  • Arbeitnehmer
  • Inhaber und Gesellschafter
  • mitarbeitende Familienangehörige (sofern sie hauptsächlich im Unternehmen tätig sind)

Wie viele Personen können daran teilnehmen?

  • maximal 5 Personen pro Weiterbildungsmaßnahme

Art der förderfähigen Weiterbildung

Förderfähig sind:

  • Weiterbildungskurse außerhalb des Unternehmens
  • organisiert von externen Einrichtungen (öffentlich oder privat)

Die Kurse müssen:

  • mit der Tätigkeit des Unternehmens übereinstimmen
  • für die berufliche Entwicklung des Personals nützlich sein
  • technischer oder spezialisierter Art sein

Möglich sind auch:

  • Kurse im Ausland
  • Online-Schulungen (live)

Förderfähige Kosten

Gefördert wird ausschließlich:

  • die Teilnahmegebühr am Kurs

Nicht gefördert werden hingegen:

  • Verpflegung und Unterkunft
  • Lehrmaterial
  • Zertifizierungen

Der Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn die Teilnahmegebühr

  • mindestens 400 € pro Person und pro Weiterbildungsmaßnahme beträgt

Die Höhe des Beitrags beträgt 

  • bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
  • maximal 3.000 € pro Person/Jahr
  • maximal 10.000 € pro Unternehmen/Jahr

Es ist möglich, mehrere Anträge im selben Jahr zu stellen (innerhalb der oben dargelegten Grenzen).
Die Maßnahme fällt unter die De-minimis-Beihilferegelung.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag muss:

  • auf dem entsprechenden Formular der Abteilung italienische Bildungsdirektion – Amt für Berufsbildung ausgefüllt werden
  • vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden
  • per PEC an die in den Unterlagen angegebene Adresse übermittelt werden

Beizufügende Unterlagen:

  • Antragsformular für außerbetriebliche Maßnahmen
  • ,,De-minimis“-Erklärung
  • detailliertes Programm der Weiterbildungsmaßnahme
  • Zeitplan der Weiterbildung mit täglichen Uhrzeiten

Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel bearbeitet.

Wichtige Fristen

  • Der Antrag muss vor Beginn des Kurses eingereicht werden, je früher, desto besser, da man dann bei Kursbeginn bereits mit einer Rückmeldung hinsichtlich der Beiträge rechnen kann
  • und bis spätestens 31. Oktober desselben Jahres, wenn der Kurs/die Weiterbildungsmaßnahme im Kalenderjahr abgeschlossen wird

Achtung:

  • Wenn bereits Kosten für eine Weiterbildung angefallen sind und erst danach der Antrag gestellt wird, führt dies zum Ausschluss von der Beitragszahlung

Nach Einreichung des Antrags:

  • muss der Kurs innerhalb von 60 Tagen beginnen
  • und innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden

Warum ist diese Förderung interessant?

Dieser Beitrag ermöglicht es:

  • die Weiterbildungskosten deutlich zu reduzieren
  • die Kompetenzen des Personals weiterzuentwickeln
  • die Organisation und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern

Weitere Informationen zur Förderung sowie relevante Kontaktdaten finden Sie unter https://mycivis.civis.bz.it/de/Services/ServiceDetail/?id=1060

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.
 

Bruneck, am 17.04.2026
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH

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