Sehr geehrter Kunde,
die Provinz Bozen sieht einen interessanten Beitrag zugunsten von Kleinst- und Kleinunternehmen vor, hinsichtlich der Ausgaben für die Weiterbildung des Personals, die bei externen Bildungsträgern durchgeführt wird. Die Maßnahme zielt darauf ab, die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung der Belegschaft zu fördern.
Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen.
Zugang zum Beitrag haben:
- Kleinst- und Kleinunternehmen
- mit Sitz oder Tätigkeit in der Provinz Bozen
- mit finanzieller Autonomie
Der Beitrag betrifft ausschließlich im Unternehmen beschäftigte Personen, einschließlich:
- Arbeitnehmer
- Inhaber und Gesellschafter
- mitarbeitende Familienangehörige (sofern sie hauptsächlich im Unternehmen tätig sind)
Wie viele Personen können daran teilnehmen?
- maximal 5 Personen pro Weiterbildungsmaßnahme
Art der förderfähigen Weiterbildung
Förderfähig sind:
- Weiterbildungskurse außerhalb des Unternehmens
- organisiert von externen Einrichtungen (öffentlich oder privat)
Die Kurse müssen:
- mit der Tätigkeit des Unternehmens übereinstimmen
- für die berufliche Entwicklung des Personals nützlich sein
- technischer oder spezialisierter Art sein
Möglich sind auch:
- Kurse im Ausland
- Online-Schulungen (live)
Förderfähige Kosten
Gefördert wird ausschließlich:
- die Teilnahmegebühr am Kurs
Nicht gefördert werden hingegen:
- Verpflegung und Unterkunft
- Lehrmaterial
- Zertifizierungen
Der Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn die Teilnahmegebühr
- mindestens 400 € pro Person und pro Weiterbildungsmaßnahme beträgt
Die Höhe des Beitrags beträgt
- bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
- maximal 3.000 € pro Person/Jahr
- maximal 10.000 € pro Unternehmen/Jahr
Es ist möglich, mehrere Anträge im selben Jahr zu stellen (innerhalb der oben dargelegten Grenzen).
Die Maßnahme fällt unter die De-minimis-Beihilferegelung.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag muss:
- auf dem entsprechenden Formular der Abteilung italienische Bildungsdirektion – Amt für Berufsbildung ausgefüllt werden
- vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden
- per PEC an die in den Unterlagen angegebene Adresse übermittelt werden
Beizufügende Unterlagen:
- Antragsformular für außerbetriebliche Maßnahmen
- ,,De-minimis“-Erklärung
- detailliertes Programm der Weiterbildungsmaßnahme
- Zeitplan der Weiterbildung mit täglichen Uhrzeiten
Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel bearbeitet.
Wichtige Fristen
- Der Antrag muss vor Beginn des Kurses eingereicht werden, je früher, desto besser, da man dann bei Kursbeginn bereits mit einer Rückmeldung hinsichtlich der Beiträge rechnen kann
- und bis spätestens 31. Oktober desselben Jahres, wenn der Kurs/die Weiterbildungsmaßnahme im Kalenderjahr abgeschlossen wird
Achtung:
- Wenn bereits Kosten für eine Weiterbildung angefallen sind und erst danach der Antrag gestellt wird, führt dies zum Ausschluss von der Beitragszahlung
Nach Einreichung des Antrags:
- muss der Kurs innerhalb von 60 Tagen beginnen
- und innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden
Warum ist diese Förderung interessant?
Dieser Beitrag ermöglicht es:
- die Weiterbildungskosten deutlich zu reduzieren
- die Kompetenzen des Personals weiterzuentwickeln
- die Organisation und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern
Weitere Informationen zur Förderung sowie relevante Kontaktdaten finden Sie unter https://mycivis.civis.bz.it/de/Services/ServiceDetail/?id=1060
Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Bruneck, am 17.04.2026
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH