Selbstverständlich beinhaltet das Bilanzgesetz auch zahlreiche Neuerungen im Bereich Arbeitsrecht. Diese Thematik wird jedoch unsere Lohnabteilung ausführlich in einem eigenen Rundschreiben aufgreifen. Kurz möchten wir jedoch auf ein paar Neuerungen hinweisen, welche auch das Arbeitsrecht betreffen.
Neuregelung des Fringe Benefits für das Jahr 2026 - Erinnerung
Die Schwellen der Sachvergütung („fringe benefit“) werden für den Dreijahreszeitraum 2025, 2026 und 2027 wie folgt festgelegt:
- 1.000 Euro für Angestellte ohne zulasten lebenden Kindern;
- 2.000 Euro für Angestellte mit zulasten lebenden Kindern.
Besteuerung von Produktivitätsprämien
Produktivitätsprämien wurden bislang bis zu einem Betrag von 3.000 Euro mit einem begünstigten Steuersatz von 5 % besteuert. Für die Jahre 2026 und 2027 wird diese Regelung geändert: Der begünstigte Höchstbetrag wird auf 5.000 Euro angehoben und gleichzeitig der Steuersatz auf 1 % gesenkt.
Die reduzierte Besteuerung kann nur in Anspruch genommen werden, sofern das Jahreseinkommen des Arbeitnehmers 80.000 Euro nicht übersteigt.
Anbei eine Tabelle mit den Änderungen:
| Regelung | bis 2025 | Jahre 2026 und 2027 |
| Höchstbetrag | 3.000 Euro | 5.000 Euro |
| Steuersatz | 5% | 1% |
| Einkommensgrenze | 80.000 Euro | 80.000 Euro |
Bruneck, am 12.01.2026
Verfasser: Dr. Markus Hofer