Zahlungsabwicklung mit monni BON und monni FOOD an der Registrierkasse

Mit Inkrafttreten der Pflicht zur Anbindung von POS-Geräten an elektronische Registrierkassen ab dem 1. Jänner 2026 stellen sich für die korrekte Erfassung von Zahlungen mit monni BON und monni FOOD an der Kasse einige praktische Fragen. Die nachfolgenden Hinweise fassen die Vorgehensweise im Rahmen des geltenden gesetzlichen Rahmens und der vorgesehenen Funktionen der elektronischen Registrierkassen zusammen.

monni BON

Die Zahlung mit monni BON ist steuerlich als Mehrzweckgutschein („buono corrispettivo multiuso“) einzuordnen. Die Mehrwertsteuer entsteht erst zum Zeitpunkt der Einlösung, also bei Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung, und nicht bereits bei Ausgabe des Gutscheins.
Bei der Ausstellung des Handelsdokuments:

  • Erfassung des Gesamtbetrags des Geschäftsvorgangs;
  • Ausweis des mit monni BON beglichenen Betrags als „Sconto a pagare“.

monni FOOD

Bei monni FOOD erbringt der Betrieb die Ware oder Dienstleistung, ohne den Gegenwert unmittelbar einzunehmen. Die Abrechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechnungsstellung.
Das Handelsdokument ist wie folgt auszustellen:

  • mit dem Hinweis, dass der Gegenwert nicht innerhalb der üblichen Fristen kassiert wird;
  • durch Ausfüllen des Feldes „Ticket Restaurant“ unter Angabe des Betrags;
  • durch Angabe der Anzahl der eingelösten Essensgutscheine, sofern dies vom Kassensystem bzw. der elektronischen Registrierkasse gemäß den technischen Spezifikationen vorgesehen ist.

Diese Vorgehensweisen gewährleisten eine einheitliche Abwicklung der Einnahmen und vermeiden Abweichungen zwischen elektronischen Zahlungen, Kassenbelegen und der Mehrwertsteuerabrechnung.

Hinweis

Die angeführten Hinweise stellen eine operative Auslegung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der aktuellen Praxis dar. Da die konkrete Abwicklung je nach Kassensoftware und Konfiguration der elektronischen Registrierkasse variieren kann, empfehlen wir den Betrieben, die Konfiguration der eigenen elektronischen Registrierkasse nochmals zu überprüfen und sich bei Unklarheiten gegebenfalls bei uns zu melden.

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