Wiederaufnahme der Tätigkeit - Neues Landesgesetz

Mit dem 04. Mai hat die 2. Phase der Corona-Krise in Italien begonnen. Die Möglichkeiten der Wiederaufnahme der Tätigkeit und das persönliche Verlangen nach mehr Freiheit wurden jedoch mit den Aussagen und dem anschließenden Dekret des Ministerpräsidenten stark eingebremst. Wie aus den Medien zu entnehmen war, ging es besonders dem Land Südtirol nicht schnell genug und die SVP Leitung hat daher angekündigt einen "Sonderweg" zu gehen und die Autonomie bis aufs Äußerste auszureizen, damit man Betrieben aber auch Privaten mehr Freiraum geben kann. Nachdem am 04. Mai das ausgearbeitete Gesetz die Gesetzgebungskommission überwunden hat und der Landesabgeordnete Urzi am frühen Nachmittag des Dienstags den Minderheitenbericht abgegeben hat, kann das Gesetz am Donnerstag im Landtag behandelt werden. Das Gesetz sieht folgenden Fahrplan für die einzelnen Branchen vor:

  • Einzelhandel: Öffnung am 08. oder 09. Mai;
  • Bar, Restaurants, Eisdielen: Öffnung am 11. Mai;
  • Schönheitspflege und Friseure: 11. Mai;
  • Hotels und andere Beherbergungsbetriebe: 25. Mai

Für die anderen Tätigkeiten muss man noch das genaue Gesetz abwarten. Was jedoch feststeht ist, dass die römische Regierung mit dem Sonderweg Südtirols nicht einverstanden ist und deswegen eine Anfechtung nicht unwahrscheinlich ist. So hat dies zumindest der Regionenminister Boccia am Montag in Bozen angekündigt. Ob diese Anfechtung sofort erfolgt, oder erst nach einigen Tagen bleibt abzuwarten.

Theoretisch können Tätigkeiten sofort wiederaufgenommen werden, praktisch sieht die Sache jedoch ganz anders aus. Die Ware muss vorbereitet, Mitarbeiter aus dem Lohnausgleich zurückgeholt oder angeworben werden, es muss die nötige Schutzausrüstung angeschafft und die verschiedenen Sicherheitsaspekte vorbereitet werden. Was ist jedoch, wenn anschließend das Gesetz angefochten und die Tätigkeiten anschließend wieder stillgelegt werden müssen? Diese Frage und wer dann die Mehrkosten zu tragen hat wagt sich derzeit keiner zu stellen. Auf alle Fälle müssen jedoch die Bestimmungen laut Gesetz eingehalten werden. Neben den Sicherheitsprotokollen, welche derzeit gar nicht aufliegen, müssen Mindestabstände gewahrt werden. Nur wer anhand eines Laser-Fiebermessers die Temperatur täglich messen kann, gilt als "Covid-Safe-Area" und darf mehr Personen in das Geschäft lassen, als die 1/10 Regelung (1 Person pro 10m²) vorsieht.

Unsere Empfehlung ist es, unsere Rundschreiben und Infomails zu verfolgen, aber auch die des Landes Südtirol und der jeweiligen Dachverbände, welche sicherlich informativ über die Möglichkeiten der Wiederaufnahme der Betriebstätigkeit berichten. Zudem sollten bereits jetzt Vorbereitungen getroffen werden, damit man baldmöglichst mit der Tätigkeit starten kann.

 

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