Voucher Cloud Computing & Cybersecurity

Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) hat mit dem Decreto Direttoriale vom 4. August 2026 die Modalitäten für die Beantragung der Förderung „Voucher Cloud Computing & Cybersecurity“ festgelegt. Gefördert werden Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe sowie Freiberufler (lavoratori autonomi) auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet, beim Erwerb fortschrittlicher Cloud- und Cybersecurity-Lösungen. Insgesamt stehen hierfür 150 Millionen Euro aus dem Fondo Sviluppo e Coesione (FSC) bereit.
Die wichtigsten Punkte zu der Förderung lauten:

  • Verlustbeitrag (Voucher): 50 % der förderfähigen Ausgaben, bis zu 20.000,00 Euro
  • Mindestinvestition: 4.000,00 Euro
  • Antragstellung: 10. November 2026 (12:00 Uhr) – 20. Januar 2027 (12:00 Uhr)
  • Vergabe: Die Bewertung der Anträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs, bis die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind

Was wird gefördert?

Förderfähig ist der Erwerb (mittels Direktkauf, Abonnement mit mindestens 24 Monaten Laufzeit, sowie Kombination aus Kauf und Abo) von Produkten und Diensten aus folgenden fünf Kategorien:

1)    Förderfähige Produkte und Dienstleistungen:

  • Hardware-Cybersecurity
    (Firewall, Firewall der nächsten Generation/NGFW, Router/Switch, Systeme zur Angriffserkennung und -abwehr IDS/IPS)
  • Software-Cybersecurity
    (Antivirus/Antimalware,Netzwerküberwachung, Datenverschlüsselung, SIEM, Schwachstellenmanagement)
  • Cloud-Infrastruktur- und Plattformdienste – IaaS/PaaS
    (virtuelle Maschinen, Storage & Backup, Netzwerk & Security inkl. VPN und DDoS-Schutz, Datenbanken)
  • Cloud-SaaS-Dienste
    (Buchhaltungssoftware, HR-Management, ERP/Workflow inkl. KI-Funktionalitäten, CMS/E-Commerce, CRM inkl. Kollaboration und virtueller Telefonanlage UCC/PABX)
  • Konfigurations-, Monitoring- und Supportleistungen inkl. Professional Services
    (max. 30 % des gesamten Ausgabenplans, muss mit einer der vorstehenden Kategorien verbunden sein)

Wichtig: Die Produkte und Dienste müssen von Unternehmen bezogen werden, die sich in das offizielle Anbieterverzeichnis (elenco) des MIMIT eintragen haben lassen und dort gelistet sind.

2)    Nicht förderfähig:

  • Produkte/Dienste mit vergleichbaren Leistungen zu bereits genutzten Lösungen,
  • Versions-Updates ohne wesentliche Verbesserung (z.B. ohne neue Automatisierungs- oder KI-Funktionen)
  • Erweiterung bereits vorhandener Lizenzen oder Erhöhung der Nutzer- bzw. Lizenzanzahl.

Wer ist zugangsberechtigt?

Zugang zur Förderung haben Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe sowie Freiberufler (lavoratori autonomi) im Sinne der EU-Definition (Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014) mit Tätigkeit auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet. Die Förderungen werden im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt. 
Zwingende Grundvoraussetzung ist zudem ein bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehender Vertrag über einen Internetanschluss mit einer Mindest-Downloadgeschwindigkeit von 30 Mbit/s.

Wie kann um die Förderung angesucht werden?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine von Invitalia betriebene Online-Plattform (Zugang mit SPID, CNS oder CIE) im Zeitraum zwischen 10. November 2026 (12:00 Uhr) bis 20. Januar 2027 (12:00 Uhr)
Bereits ab dem 20. Oktober 2026 (12:00 Uhr) kann der Antrag vorbereitet, die Formularstruktur ausgefüllt und die Dokumentation hochgeladen werden.
Dem Antrag sind u. a. die Angebote der im Verzeichnis gelisteten Anbieter (mit den zugehörigen Identifikationscodes), eine Erklärung zum Ist-Zustand und geplanten Upgrade sowie der Nachweis über den vorhandenen Internetanschluss (mind. 30 Mbit/s) beizulegen. 

Wichtig: Die Anträge werden nach dem Zeitpunkt der tatsächlichen Einreichung (nicht der Vorbereitung) gereiht; bei vorzeitiger Erschöpfung der Mittel wird der Schalter geschlossen.

Bei der Abwicklung der Ansuchen sind wir Ihnen gerne behilflich!
 

Bruneck, am 11.09.2026
Verfasser: Dr. Thomas Hainz

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