Vordruck OT/23 – Jahr 2026

Sehr geehrter Kunde,
mit gegenwärtigem Schreiben möchten wir Sie über den Vordruck OT/Jahr 2026 informieren.
Mit diesem Formular können Unternehmen, welche im Jahre 2025 bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz getroffen haben, beim INAIL um einen reduzierten Prämiensatz für das Jahr 2026 ansuchen.
In den ersten zwei Jahren nach Eröffnung der territorialen INAIL-Versicherungsposition (PAT) wird die Ermäßigung zu einem festen Satz von 8 % angewandt. Nach diesen ersten beiden Jahren wird die Ermäßigung im Verhältnis zur Zahl der Arbeitnehmer festgelegt.

Im Vordruck OT/23 wird jeder Maßnahme eine bestimmte Punktezahl zugewiesen, die umso höher ist, je größer die erreichte Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist. Damit die Firma die Reduzierung erhält, muss eine Mindestpunktezahl (100 Punkte) erreicht werden. Für die durchgeführten Maßnahmen muss der Betrieb eine entsprechende Dokumentation vorweisen können, da das INAIL Kontrollen durchführt. Die Dokumentation muss gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden, ansonsten wird derselbe nicht angenommen.

Die wesentlich notwendigen Grundvoraussetzungen für die Genehmigung der Reduzierung sind folgende:
 

  • es wird vorausgesetzt, dass der Betrieb mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Arbeitsunfallvorbeugung und der Hygiene am Arbeitsplatz in Ordnung ist;

  • der Betrieb muss seine Beitrags- und Versicherungspflichten erfüllt haben (man benötigt ein positives DURC);

  • Unternehmen, welche in laufende gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfahren verwickelt sind, können zum jetzigen Zeitpunkt um die Reduzierung ansuchen; im Falle eines negativen Ausganges des Verfahrens müssen alle genehmigten Begünstigungen zurückbezahlt werden (zudem wird eine Strafe verhängt);

  • die auf dem Formular angegebenen Maßnahmen müssen Verbesserungen betreffen, welche über den vom Gesetz vorgesehenen Mindeststandard hinausgehen.


Die Reduzierungssätze sind abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer pro Jahr und sehen folgendermaßen aus:

  • 28% für Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern;
  • 18% für Unternehmen mit 10,01 bis 50 Arbeitnehmern;
  • 10% für Unternehmen mit 50,01 bis 200 Arbeitnehmern;
  • 5% für Unternehmen mit über 200 Arbeitnehmern 

Aufgrund der jeweiligen Prämienklasse und der Anzahl der Arbeitnehmer bleibt es jedem Unternehmen überlassen, das Gesuch zu stellen (und sich somit dem Risiko von entsprechenden Kontrollen durch das INAIL auszusetzen). Grundsätzlich gilt, dass sich bei einem geringen INAIL-Risiko (z.B. Büroarbeit) die Anwendung der Reduzierung nicht auszahlt.

Für eine eventuelle Beratung beim Ausfüllen des Formulars bitten wir Sie, sich an Ihren Sicherheitsexperten zu wenden, da es sich um sehr technische Materien handelt.

Im Vergleich zum Formular des Vorjahres haben sich einige kleine Änderungen ergeben; wir ersuchen Sie deshalb, unbedingt den aktuellen Vordruck OT/23, welches Sie im Anhang finden, zu benutzen.

Damit wir das Gesuch rechtzeitig für Sie beim INAIL bis zum 28.02.2026 telematisch einreichen können, ersuchen wir Sie, uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular bis innerhalb 18.02.2026 mittels Mail an Ihren Lohnsachbearbeiter zukommen zu lassen.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.

 
Bruneck, am 11.02.2026
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH
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