Bis zum 31. Dezember 2024 müssen italienische Unternehmen nun Versicherungen abschließen, um Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben und Erdrutschen abzudecken. Dies wurde durch das Haushaltsgesetz 2024 festgelegt und ein Durchführungsbeschluss des Ministeriums für Unternehmen wird die weiteren operativen Details regeln. Diese Verpflichtung betrifft dabei alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, ausgeschlossen sind nur Unternehmen deren Immobilien trotz fehlender Genehmigung gebaut wurden oder durch Baumissbrauch belastet sind. Für Nichteinhaltung sind für Unternehmen keine direkten Geldstrafen vorgesehen, ihr Entschluss beschränkt aber den Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen im Falle einer Katastrophe. Für Versicherungsunternehmen hat die Nichteinhaltung jedoch Folgen, Geldstrafen von 100.000 bis 500.000 Euro sind möglich. Die Deckung von Sachschäden an Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Maschinen in Falle einer Katastrophe wird somit durch den Abschluss einer Versicherung geregelt und die genannte Bestimmung zielt darauf ab den versicherten Unternehmen mehr Sicherheit zu bieten und eine schnelle Wiederaufnahme der Tätigkeit zu ermöglichen.