Verpflichtende Verbindung zwischen POS-Geräte und Kassensystem

Mit Art. 9 des Haushaltsgesetzes 2025 tritt zum 1. Januar 2026 die gesetzliche Verpflichtung in Kraft, alle Bezahlterminals (POS-Geräte) zwingend mit der Registrierkasse zu verbinden. Ziel dieser Vorschrift ist es, die Zahlungsabwicklung mittels Kartenzahlung nachvollziehbarer zu machen und den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die genannte Verpflichtung betrifft dabei alle, welche elektronische Zahlungsgeräte verwenden und zur Ausstellung von Kassenbelegen („Documenti commerciali“) verpflichtet sind, einschließlich Kleinstunternehmen, Handwerker und Freiberufler. Die Übermittlung der Zahlungsabwicklungen mittels Kartenzahlungen erfolgt ab 01. Januar somit elektronisch über den Kassenabschluss. Eine Nichteinhaltung der Verpflichtung hat Strafen in Höhe von 1.000 bis 4.000 Euro als Konsequenz und in schwerwiegenden Fällen kann die Aussetzung der Tätigkeit von 3 Tagen bis zu einem Monat angeordnet werden. Es wird daher empfohlen, sich rechtzeitig mit dem jeweiligen Kassenbetreiber in Verbindung zu setzen.

Bruneck, am 09.09.2025
Verfasser: Ausserhofer & Partner 

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