Verlustbeitrag für Vermieter bei Mietreduzierung

Mit dem „Ristori“ Dekret wurde ein Verlustbeitrag eingeführt, von welchem der Vermieter profitieren kann, sofern er dem Mieter einem Mietnachlass gewährt. Sollte im Jahr 2021 eine Mietreduzierung gewährt worden sein, so kann der Vermieter bis innerhalb 06. Oktober 2021 um den Verlustbeitrag ansuchen (ursprünglich 06. September 2021).


Wen betrifft der Verlustbeitrag?
Der Verlustbeitrag betrifft alle Vermieter von Wohnimmobilien, bei welchen Gegenstand des Vertrages eine für wohnzwecke genutzte Immobilie (immobile adibito a uso abitativo) ist, welche sich in einer Gemeinde mit hoher Einwohnerdichte befindet und vom Mieter als Hauptwohnung benutzt wird. Der Mietvertrag muss bereits mit 29. Oktober 2020 in Kraft sein. Der Verlustbeitrag steht allen natürlichen Personen ohne, bzw. auch allen natürlichen Personen oder jeglichen anderen mit Mehrwertsteuernummer zu.
Zu den Gemeinden mit einer hohen Einwohnerdichte zählen in Südtirol folgende: Eppan an der Weinstraße, Algund, Lana, Leifers ,Bozen, Meran

Wie hoch ist der Verlustbeitrag?
Der Beitrag kann für die im Jahr 2021 gewährte Mietreduzierung angesucht werden. Die Höhe des Beitrages beträgt 50% auf die gesamte Reduzierung bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro. Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, so wird der Verlustbeitrag proportional geteilt.
Der Verlustbeitrag ist nicht mit dem Steuerbonus für Miete/Pacht für Unternehmen zu verwechseln.
 

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