Treibstoff-Bonus im Straßenverkehr: Ausweitung auf Busvermietung mit Fahrer

Mit dem sogenannten „Decreto Carburanti“ (Dl. 33 vom 18. März 2026) hat die italienische Regierung eine außerordentliche Steuergutschrift für gewerbliche Unternehmen im Güterkraftverkehr eingeführt, um die stark gestiegenen Kraftstoffkosten abzufedern. Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Italien, die im entsprechenden nationalen Berufsverzeichnis eingetragen sind (conto terzi);
  • Personen und Unternehmen, die im Besitz einer Lizenz zum Werkverkehr sind (conto proprio);
  • Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten gegründet wurden, jedoch die Voraussetzungen laut EU-Recht für den Güterkraftverkehr erfüllen.

Die Förderung wird auf Grundlage der Mehrkosten in den Monaten März bis August 2026 im Vergleich zum Referenzmonat Februar 2026 berechnet. Die Steuergutschrift, welche bis  zu 70 Prozent der Mehrkosten betragen kann, ist bis zum 31. Dezember 2026 ausschließlich über das Formular F24 verrechenbar und unterliegt weder der Einkommenssteuer noch der IRAP. Zudem ist eine Kumulierung mit anderen Förderungen möglich. Mit dem Gesetzesdekret Nr. 63/2026 wurde der Anwendungsbereich von der genannten Steuergutschrift auf folgende Kategorien des Personenverkehrs erweitert:

  • öffentlicher Personenlinienverkehr (Nah-, Fern- und Regionalverkehr) auf Grundlage einer Betriebskonzession bzw. eines Dienstleistungsvertrags mit der öffentlichen Hand;
  • Busvermietung mit Fahrer (Noleggio autobus con conducente, NCC) gemäß Gesetz Nr. 218/2003.

Begünstigt sind dabei ausschließlich Fahrzeuge der Emissionsklassen Euro V und Euro VI. Die konkreten Zugangs- und Berechnungsmodalitäten für diese Steuergutschrift müssen noch durch ein interministerielles Durchführungsdekret festgelegt werden. Laut einer aktuellen Mitteilung des Verkehrsministeriums wird das Durchführungsdekret Anfang September veröffentlicht. Der Antrag ist über die Website der Zollverwaltungsbehörde (ADM) mittels SPID oder CIE zu stellen, wobei hierfür ein Zeitraum von 15 Tagen vorgesehen ist.
 

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner