Treibstoff-Bonus für die Landwirtschaft 2026: Steuergutschrift, Antrag & Fristen

Mit dem Interministerialdekret MASAF-MEF Nr. 0365846 vom 27. Juli 2026 wurden die operativen Modalitäten für die Steuergutschrift („credito d'imposta“) auf den Treibstoffkauf in der Landwirtschaft festgelegt. Damit können landwirtschaftliche Betriebe für die im Frühjahr 2026 erhöhten Treibstoffkosten eine Vergünstigung in Anspruch nehmen, sofern sie fristgerecht bei der AGEA einen entsprechenden Antrag stellen. Begünstigt sind all jene landwirtschaftliche Unternehmen, welche eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • in der Handelskammer als Landwirt registriert sein;
  • als Landwirt bei der INPS versichert sein oder
  • über eine Mehrwertsteuernummer im Bereich der Landwirtschaft (Ateco 01) zu verfügen. 

Ausgeschlossen sind Betriebe, gegen die eine noch nicht erfüllte Rückforderungsanordnung für staatliche Beihilfen vorliegt sowie Betriebe, die sich bereits am 28. Februar 2026 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden.

Bezugszeitraum und Höhe der Steuergutschrift

Berücksichtigt werden die Ausgaben für den Kauf von Diesel und Benzin für landwirtschaftliche Maschinen (u. a. Traktoren, Erntemaschinen, Beregnungspumpen) in den Monaten März, April und Mai 2026. Nicht begünstigt sind jene für den Ankauf von Pkws und gewerblichen Transportmitteln.

  • Höhe der Gutschrift: bis zu 20 % der dokumentierten, zulässigen Nettoausgaben;
  • Höchstbetrag: 50.000 Euro pro Unternehmen;
  • Gesamtbudget: 90 Millionen Euro für 2026 – bei Überschreitung der verfügbaren Mittel erfolgt eine proportionale Kürzung der zuerkannten Beträge.

Beispiel
Ein kleinerer Betrieb mit dokumentierten Treibstoffausgaben (netto, ohne MwSt.) von 8.000 Euro erhält eine Steuergutschrift von 1.600 Euro (20 % von 8.000 Euro) – der Betrag liegt weit unter dem Höchstbetrag und wird somit vollständig ausbezahlt.

Antragstellung und Fristen

Der Antrag ist über die AGEA-Plattform einzureichen – entweder direkt oder über ein bevollmächtigtes landwirtschaftliches Beistandszentrum (CAA). Anzugeben sind die Betriebsdaten, die Höhe der getätigten Ausgaben sowie Kopien der entsprechenden Rechnungen.

  • Frist für die Antragstellung bei der AGEA: 30. September 2026;
  • Frist für die Nutzung der Steuergutschrift: 31. Dezember 2026 – ausschließlich kompensierbar über das Modell F24.
     
ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner