Steuergutschrift für den Güterkraftverkehr
Mit dem sogenannten „Decreto Carburanti“ (Dl. 33 vom 18. März 2026) hat die italienische Regierung eine außerordentliche Steuergutschrift für gewerbliche Unternehmen im Güterkraftverkehr eingeführt, um die stark gestiegenen Kraftstoffkosten abzufedern. Anspruchsberechtigt sind:
- Personen und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Italien, die im entsprechenden nationalen Berufsverzeichnis eingetragen sind (conto terzi);
- Personen und Unternehmen, die im Besitz einer Lizenz zum Werkverkehr sind (conto proprio);
- Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten gegründet wurden, jedoch die Voraussetzungen laut EU-Recht für den Güterkraftverkehr erfüllen.
Die Förderung wird auf Grundlage der Mehrkosten in den Monaten März bis Mai im Vergleich zum Referenzmonat Februar berechnet. Die Steuergutschrift kann bis zum 31. Dezember 2026 ausschließlich über das Formular F24 verrechnet werden und ist weder Einkommenssteuer- noch IRAP-pflichtig. Zudem ist eine Kumulation mit anderen Förderungen möglich. Unternehmen sollten jedoch auf eine sorgfältige Dokumentation der Kraftstoffkosten achten, da bei Kontrollen fehlerhafte Angaben zum Widerruf der Förderung sowie zu Rückforderungen, Sanktionen und Zinsen führen können.
Steuergutschrift für Landwirte
Die italienische Regierung hat mit dem zuvorgenannten Dekret ebenso eine Steuergutschrift für die Landwirtschaft vorgesehen. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten nun eine Steuergutschrift von 20 % auf die Ausgaben für Diesel oder Benzin aus den Monaten März und April (berechnet ohne MwSt.). Damit gilt, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb im genannten Zeitraum Treibstoff im Wert von 10.000 € angekauft hat, erhält der Betrieb einen Steuerguthaben von 2.000 €, welches über das Modell F24 verrechnet werden kann. Auch hier gilt, die Förderung ist weder Einkommenssteuer- noch IRAP-pflichtig, mit anderen Förderungen kumulierbar und muss bis spätestens 31. Dezember 2026 verwendet werden. Die praktische Anwendung beginnt jedoch erst mit der Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen Mitte Mai, daher können sich für die genannten Bestimmungen auch noch Änderungen ergeben.