Steuerguthaben Güterkraftverkehrsunternehmen 2022 - Treibstoff

Wie bereits in vorhergehenden Rundschreiben (Nr. 11/2022, Nr. 12/2022, Nr. 14/2022, Nr. 07/2023, Nr. 09/2023 und Nr. 10/2023) erläutert wurden verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Treibstoffpreise im Jahr 2022 ergriffen. Diese betrafen zunächst ausschließlich Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Trasporto conto terzi“) und zwar für den Treibstoffeinkauf im I. Trimester 2022 und den Ankauf von AdBlue im Jahr 2022.

Mit dem Dekret „Lavoro“ (DL Nr. 48/2023) wurden neue Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Treibstoffpreise im Jahr 2022 eingeführt, wobei diese sowohl Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Trasporto conto terzi“), als auch Transportunternehmen auf eigene Rechnung („Trasporto conto proprio“) betreffen. 

Neuerungen:
Letzthin wurden die ersten Steuergutschriften in das Steuerpostfach ("Cassetto fiscale") übernommen und die entsprechenden Steuerkodexe zur Verrechnung mit F24 erlassen. Für die Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Trasporto conto terzi“), wurden die vorgesehenen Geldmittel für die Steuergutschriften betreffend das II. Trimester 2023 nicht ausgeschöpft, weshalb nun die Möglichkeit besteht für die Treibstoffspesen vom Monat Juli 2022 einen Antrag zu stellen. Im Nachfolgenden die Details zu den einzelnen Neuerungen.

Steuerguthaben 28% für Ankauf Dieseltreibstoff 1. Trimester 2022 - Eigene Rechnung

Mit dem Dekret „Lavoro“ (DL Nr. 48/2023) wurde für Transportunternehmen auf eigene Rechnung („Conto proprio“) ein Steuerbonus im Ausmaß von 28% für den Ankauf von Dieseltreibstoff betreffend das 1. Trimester 2022 eingeführt. Der Antrag musste bekanntlich über eine eigens eingerichtete Plattform der Zoll- und Monopolagentur im Zeitraum vom 11.09.2023 bis 29.09.2023 eingereicht werden. Gegen Ende November wurde von der Agentur der Einnahmen schlussendlich der Steuerkodex für die Verrechnung des Steuerguthabens veröffentlicht. Gleichzeitig wurden die gewährten Steuergutschriften in das Steuerpostfach ("Cassetto fiscale") übernommen. Infolge dessen können diese Steuergutschriften ab nun mittels Einzahlungsvordruck Mod. F24 verrechnet werden.

Steuerkodex:

Für die Verrechnung der Steuergutschrift mittels F24 sind der Steuerkodex 7056 und das Bezugsjahr 2022 zu verwenden.
 
Frist für die Verrechnung:
Die Steuergutschrift muss noch innerhalb 31.12.2023 (!!!) verrechnet werden. Andernfalls verfällt die Steuergutschrift. Es bleiben somit nur noch die ordentlichen Fälligkeiten vom 18.12.2023 (Einzahlung MwSt., Lohnsteuer, Sozialabgaben, GIS,...) und 27.12.2023 (MwSt.-Vorauszahlung) für die Verrechnung dieser Steuergutschrift.
 
Hinweise:
  • Die Steuergutschriften zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer IRPEF/IRES und für die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP;
  • Die Steuergutschriften sind kumulierbar mit anderen Förderungen, welche diesselben Kosten betreffen. Kumuliert dürfen die Förderungen die getätigten Spesen nicht überschreiten.
 

Steuerguthaben 12% für Ankauf Dieseltreibstoff 2. Trimester 2022 - Rechnung Dritter

Mit dem Dekret „Lavoro“ (DL Nr. 48/2023) wurde für Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Conto terzi“) ein Steuerbonus im Ausmaß von 12% für den Ankauf von Dieseltreibstoff betreffend das 2. Trimester 2022 eingeführt. Der Antrag musste bekanntlich über eine eigens eingerichtete Plattform der Zoll- und Monopolagentur im Zeitraum vom 18.09.2023 bis 06.10.2023 eingereicht werden. 
 
Aktueller Stand:
Der Steuerkodex betreffend diese Steuergutschrift wurde noch nicht veröffentlicht. Es fehlt noch der Entscheid der Agentur der Einnahmen. Demzufolge scheinen diese Steuergutschriften noch nicht im Steuerpostfach ("Cassetto fiscale") auf. 
 

Steuerguthaben 12% für Ankauf Dieseltreibstoff Juli 2022 - Rechnung Dritter

Nachdem der bereitgestellte Geldtopf für den Steuerbonus für Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Conto terzi“) betreffend das 2. Trimester 2022 nicht ausgeschöpft wurde, ist ein Steuerguthaben für die Treibstoffspesen des Monats Juli 2022 eingerichtet worden. Nachfolgend die Eckdaten zum Steuerguthaben und zur Antragstellung.
 
Betrifft: Ankauf Dieseltreibstoff Juli 2022
Voraussetzungen:
  • Transportunternehmen auf Rechnung Dritter („Trasporto merci conto terzi“)
  • LKW mit Gewicht von mehr als 7,5 t
  • LKW mit Emissionskategorie Euro 5 und höher
  • Eintragung im nationalen Verzeichnis der Transportunternehmen („Albo nazionale degli autotrasportatori“) und im nationalen elektronischen Verzeichnis („Registro elettronico nazionale“ – REN).
 
Hinweise:
  • Die Bemessung der Steuerguthaben erfolgt auf Grundlage von Rechnungen und der dort ausgewiesenen MwSt.-Grundlage. Der Betrag der MwSt. ist nicht zu berücksichtigen.
  • Die Steuergutschriften zählen nicht zur Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer IRPEF/IRES und für die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP;
  • Die Steuergutschriften sind kumulierbar mit anderen Förderungen, welche diesselben Kosten betreffen. Kumuliert dürfen die Förderungen die getätigten Spesen nicht überschreiten.
  • Der Steuerkodex für die Verrechnung mit F24 muss noch veröffentlicht werden. Erst danach kann die Verrechnung vorgenommen werden.

Allgemeine Infos zur Antragstellung

Zur Erlangung der Steuergutschrift für den Ankauf von Dieseltreibstoff muss über die Plattform der Zoll- und Monopolagentur ein Antrag eingereicht werden. Der Antrag kann ab 06.12.2023 (ab 12:00 Uhr) eingereicht werden, wobei das Portal für die Antragstellung bis einschließlich 13.12.2023 (bis 23:59) offen bleibt.
Es können nur die Rechnungen vom Monat Juli 2022 berücksichtigt werden, d.h. es zählt das Rechnungsdatum welches zwischen 01.07.2022 und 31.07.2022 liegen muss.

Wichtig: Der Einstieg ins Portal muss durch den rechtlichen Vertreter des Unternehmens und mittels SPID, CIE oder CNS erfolgen. Nach erstmaliger Zugangsberechtigung, kann der rechtliche Vertreter weitere Personen ernnen, die im Namen des antragstellenden Unternehmens auf der Plattform agieren können.

Die Anträge werden nach chronologischer Reihenfolge laut Einreichung bearbeitet. Die Steuergutschriften werden solange gewährt bis der Geldtopf ausgeschöpft ist. Deswegen sollten die Anträge so zeitnah wie möglich eingereicht werden.
Achtung: Im Gegensatz zum Steuerbonus für Transportunternehmen auf eigene Rechnung gilt hier die chronologische Reihenfolge der Einreichung für die Berücksichtigung des Antrages!

Nach Einreichung des Antrages und Zusage für der Steuergutschrift wird die Zoll- und Monopolagentur den Betrag der Steuergutschrift an die Agentur der Einnahmen mitteilen. Innerhalb von 10 Tagen sollte der Beitrag im Steuerpostfach (Cassetto fiscale“) aufscheinen und zur Verrechnung mittels Einzahlungsvordruck Mod. F24 zur Verfügung stehen.


Praktische Umsetzung der Antragstellung
Bezüglich Modalitäten zur Antragstellung über die eigens eingerichtete Plattform der Zoll- und Monopolagentur (www.creditoautotrasportatori.adm.gov.it) möchten wir auf unser Rundschreiben Nr. 10/2023 verweisen. Auch die zu verwendenden Unterlagen liegen dem genannten Rundschreiben Nr. 10/2023 bei.
 
 
 
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