Steuerguthaben Gasverbrauch
  • Steuerguthaben 10% für gasintensive Unternehmen (Art. 4, DL 50/2022)
    Betrifft: Gasverbrauch 1. Trim. 2022

Voraussetzungen:
-    Unternehmen mit Gasverbrauch im 1. Trimester 2022 von mehr als
      23.645,5 m³
-    Ausübung einer Tätigkeit laut Anhang 1 des Ministeriums für
      ökologischen Übergang (MiTE)
      Ateco Kodex zwischen 05.10 und 32.99
-    Mehrkosten
-    Anstieg von mindestens 30% des durchschnittlichen Gasreferenzpreises
     (MI-GAS), veröffentlicht von GME, im 4. Trimester 2021 gegenüber dem
     4. Trimester 2019
Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6966 – Bezugsjahr 2022

 

  • Steuerguthaben 25% für gasintensive Unternehmen (Art. 5, DL 17/2022)
    Betrifft: Gasverbrauch 2. Trim. 2022

Voraussetzungen:
-    Unternehmen mit Gasverbrauch im 1. Trimester 2022 von mehr als
     23.645,5 m³
-    Ausübung einer Tätigkeit laut Anhang 1 des Ministeriums für
     ökologischen Übergang (MiTE)
     Ateco Kodex zwischen 05.10 und 32.99
-    Mehrkosten
-    Anstieg von mindestens 30% des durchschnittlichen Gasreferenzpreises
     (MI-GAS), veröffentlicht von GME, im 1. Trimester 2022 gegenüber dem
     1. Trimester 2019
Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6962 – Bezugsjahr 2022

 

  • Steuerguthaben 25% für nicht gasintensive Unternehmen (Art. 4, DL 21/2022)
    Betrifft: Gasverbrauch 2. Trimester 2022

Voraussetzungen:
-    Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
-    Mehrkosten
-    Anstieg von mindestens 30% des durchschnittlichen Gasreferenzpreises
     (MI-GAS), veröffentlicht von GME, im 1. Trimester 2022 gegenüber dem
     1. Trimester 2019
Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6964 – Bezugsjahr 2022

Interne Kunden
Jene Kunden, für welche wir die Buchhaltung führen, werden durch den zuständigen Buchhalter überprüft und gegebenenfalls kontaktiert, falls die Berechnung und Ermittlung des Steuerguthaben in Frage kommt.

Externe Kunden
Kunden, welche die Buchhaltung selbst führen, bitten wir uns mitzuteilen, ob wir die Berechnung des Steuerguthabens vornehmen sollen. In diesem Fall benötigen wir die Rechnungen betreffend der einzelnen Vergleichs- und Verbrauchszeiträume, abhängig von der jeweiligen Steuergutschrift. Z.B. werden für nicht energieintensive Unternehmen die Rechnungen betreffend den Stromverbrauch vom 1. Trimester 2019, 1. Trimester 2022 und 2. Trimester 2022 benötigt. Dabei benötigen wir die Rechnungen aus welcher der Anschluss (kW), sowie die einzelnen Stromkomponenten hervorgehen. In der Regel handelt es sich um die Rechnung im PDF-Format welche der elektronischen Rechnung beiliegt.

Honorar
Für die Kontrolle, die Berechung und die Verrechnung der jeweiligen Steuergutschrift wird ein Honorar von 90,00 Euro zzgl. Fürsorgebeitrag 4% und MwSt. 22% verrechnet.

 

 

 

 

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