Steuerguthaben Energieverbrauch
  • Steuerguthaben 20% für energieintensive Unternehmen (Art. 15, DL Nr. 4/2022)
    Betrifft: Energieverbrauch 1. Trim. 2022

Voraussetzungen:
-    Jahresenergieverbrauch > 1 GW/h
-    Ausübung Tätigkeit lt. Anhängen 3 oder 5 der Mitteilung der EU-
     Kommission 2014/C 200/01 oder Aufscheinen in Listen der
     energieintensiven Unternehmen CSEA (Jahre 2013/14)
-    Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro kWh
     per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen, im 4.
     Trimester 2021 gegenüber dem 4. Trimester 2019
Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6960 – Bezugsjahr 2022
Hinweis: diese Steuergutschrift kann auch für die selbst erzeugte und für den Eigenverbrauch genützte Energie verwendet werden.
 

  • Steuerguthaben 25% für energieintensive Unternehmen (Art. 4, DL 17/2022
    Betrifft: Energieverbrauch 2. Trim. 2022

Voraussetzungen:
-    Jahresenergieverbrauch > 1 GW/h
-    Ausübung Tätigkeit lt. Anhängen 3 oder 5 der Mitteilung der EU-
     Kommission 2014/C 200/01 oder Aufscheinen in Listen der
     energieintensiven Unternehmen CSEA (Jahre 2013/14)
-    Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro
     kWh per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen,
     im 1. Trimester 2022 gegenüber dem 1. Trimester 2019
Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6961 – Bezugsjahr 2022
 

  • Steuerguthaben 15% für nicht energieintensive Unternehmen (Art. 3, DL 21/2022)
    Betrifft: Energieverbrauch 2. Trim. 2022

Voraussetzungen:
-    Subjekte dürfen nicht als energieintensive Unternehmen gelten
-    Stromanschluss von 16,5 kW oder höher
     Achtung: bestehen mehrere Stromanschlüsse, dann gilt der Steuerbonus
     nur für die Stromanschlüsse mit 16,5 kW und höher
-   Anstieg von mindestens 30% des Durchschnittspreises Strom pro kWh
     per Stromkomponente, abzüglich Steuern und Subventionen, im 1.
     Trimester 2022 gegenüber dem 1. Trimester 2019
Verwendung Guthaben: F24 - Steuerkodex 6963 – Bezugsjahr 2022

 

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