Sonderzahlungen ENASARCO

Auch die Pensionskasse der Handelsvertreter hat zusätzlich zu den Unterstützungsmaßnahmen der INPS bzw. des Staates, Sonderzahlungen für die Eingeschriebenen aufgelegt.
Diese sind in 2 Kategorien unterteilt:

  • Sonderzahlungen im Rahmen der Epidemie COVID-19;
  • Andere außerordentliche Beiträge.

Da es nur ein limitiertes Budget gibt, werden die Anträge nach festgelegten Kriterien und wirtschaflicher Notwendigkeit gereiht. So sind folgende Bevorzugungen vorgesehen:

  1. Tod/Ableben durch COVID-19
  2. Infizierung mit COVID-19
  3. Starker Einkommensrückgang durch COVID-19
     
Sonderzahlungen im Rahmen der Epidemie COVID-19

Die Leistung kann beantragt werden von:

  • Handelsvertretern mit aktiver Tätigkeit;
  • Rentnern mit aktiver Tätigkeit;
  • Hinterbliebenen der infolge der Covid-19-Epidemie verstorbenen Mitglieder.
Voraussetzung

Das im Jahr 2018 erklärte Einkommen darf Euro 40.000 nicht überschreiten. Dabei ist zu präzisieren, dass diese Voraussetzung bei Todesfall des Handelsvertreters infolge des Virus Covid-19 nicht zu berücksichtigen ist.

Priorität
  • Todesfall des Mitglieds;
  • nachgewiesene Infizierung des Mitglieds;
  • Fälle von starken Einkommensrückgang (Einkommensrückgang von mehr als 33% im Trimester vor Antragstellung, gegenüber demselben Zeitraum des Vorjahres).
Höhe der Beiträge
  • 8.000 Euro bei Todesfall;
  • 1.000 Euro bei nachgewiesener Infizierung;
  • 1.000 Euro bei starken Einkommensrückgang.

Die jeweiligen Ansuchen können ab dem 03. April 2020 über die Internetseite von ENASARCO eingereicht werden.

Andere außerordentliche Beiträge

Die eingeschriebenen Mitglieder, welche 2020 aufgrund von zusätzlichen nachteiligen Ereignissen einen außerordentlichen und absoluten wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, können beim Verwaltungsrat einen außerordentlichen Beitrag beantragen; dieser Antrag unterliegt jedoch einer spezifischen Einzelfallprüfung durch das Gremium selbst.

Bruneck, am 20.04.2020

 

 

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