Nachdem das Staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (kurz "RUNTS") im November 2021 eingeführt wurde und die Vereine im Laufe der letzten drei Jahre definitv im RUNTS eingetragen wurden, mussten die Daten laufend vervollständigt und die Hinterlegung der Bilanzen vorgenommen werden.
Mit diesem Rundschreiben möchten wir hinweisen, dass das Durchführungsdekret RUNTS (DM 106 vom 15. September 2020) Fristen vorsieht, bis wann bestimmte Daten aktualisiert oder Bilanzen hinterlegt werden müssen. Das Register ist online unter dem folgenden Link abrufbar: https://servizi.lavoro.gov.it/runts/it-it/
Der rechtliche Vertreter benötigt für den Einstieg in das RUNTS-Portal den SPID oder den elektronischen Ausweis, eine PEC-Adresse, lautend auf den Verein, sowie abschließend die digitale Unterschrift um die Dokumente zu unterschreiben. Nach der erfolgten Eintragung des Vereins im RUNTS-Register, sollten bereits der Gründungsakt, die registrierten Satzungen, die Jahresabschlüsse mit Protokoll der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung der beiden Vorjahre (für bereits bestehende Vereine), sowie die Daten vom Vorstand und der Rechnungsprüfer des Vereins hinterlegt worden sein. Anschließend müssen die Daten im Register laufend gepflegt und aktualisiert werden. Dabei sind folgende Fälligkeiten zu beachten:
Informationen, welche innerhalb von 30 Tagen nach Änderung im RUNTS geändert werden müssen:
Laut Dekret DM 106/2020, Art. 20, Abs. 5 müssen Änderungen innerhalb 30 Tagen im RUNTS eingetragen werden. Diese Änderungen betreffen:
- Satzungsänderungen und evtl. Änderung der Sektion im Dritten Sektor (z.B. von EO auf KDS);
- Vereinsorgane (rechtlicher Vertreter, Ausschussmitglieder, Kontrollorgan…)
Hinweis: Wird ein neuer rechtlicher Vertreter gewählt, so muss zuerst noch der alte rechtliche Vertreter in das Portal einsteigen und den neuen rechtlichen Vertreter eingeben. Erst dann kann der neue rechtliche Vertreter mit seinem Zugang und seiner digitalen Unterschrift im Portal arbeiten. - Anagrafische Daten des Vereines (Bezeichnung, Sitz, Steuer- oder MwSt.-Nr., Rechtsnatur, eventuelle Zweitsitze des Vereins, Gründungsdatum)
- Kontaktdaten (PEC, Telefonnummer)
- Tätigkeit (Tätigkeiten von allgemeinem Interesse und Tätigkeiten von allgemeinem Interesse laut Art. 5 KDS, andere Tätigkeiten laut Art. 6 KDS)
- die Organisation oder die Organisationen, denen die Einrichtung gegebenenfalls angehört, mit entsprechender Steuernummer
Informationen und Unterlagen, welche jährlich innerhalb 30. Juni im RUNTS-Register zu aktualisieren bzw. zu hinterlegen sind (Neu ab 01. August 2024):
Jahresabschlussrechnung
- für alle Vereine
- Bis 60.000 Euro Einnahmen, Zusammenfassung in vereinfachter Form (Mod. E)
- für Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (ab 60.000 Euro bis 300.000 Euro Einnahmen)
- Jahresabschlussrechnung nach Kassaprinzip (lt. Mod. D)
- Bericht zur Fundraising-Aktivität, wenn solche durchgeführt wurden (liegt im Anhang bei)
- Protokoll der Genehmigung der Vollversammlung (empfohlen, aber nicht verpflichtend)
- für Vereine mit Rechtspersönlichkeit (ab 60.000 Euro Einnahmen) oder mit Einnahmen ab 300.000 Euro
- Jahresabschlussrechnung nach Kompetenzprinzip, samt Rechenschaftsbericht lt. Mod. A, B und C
- Sozialbilanz (wenn über 1 Mio. Euro Einnahmen)
- Bericht des Kontrollorgans (sofern gewählt)
- Bericht des Rechnungsprüfungsorgans (sofern gewählt)
- Protokoll der Genehmigung der Vollversammlung (empfohlen, aber nicht verpflichtend)
Aktualisierung der Daten
Alle im RUNTS eingetragenen Einrichtungen des Dritten Sektors sind verpflichtet, Angaben zur Mitgliederstruktur sowie zur Anzahl der Mitglieder, Freiwilligen, Arbeitnehmer zu erfassen. Im Januar 2026 wurden die Änderungen am Dekret DM 106/2020 genehmigt und somit gilt diese Verpflichtung nun für alle Einrichtungen des Dritten Sektors und nicht mehr nur für ehrenamtliche Organisationen (EO) und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens (VFG). Darüber hinaus ist eine allfällige Mitgliedschaft bei anderen im RUNTS eingetragenen Körperschaften des Dritten Sektors anzugeben, beispielsweise bei einem Dachverband, sofern dieser im RUNTS eingetragen ist. Die Mitgliedschaft ist durch eine Bestätigung des gesetzlichen Vertreters der betreffenden Körperschaft nachzuweisen.
Einige wichtige Informationen zu dieser Vorschrift:
- Die Daten müssen zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres angegeben werden;
- Die Aktualisierung ist immer notwendig, auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben;
Da eine Aktualisierung bzw. Bestätigung der Daten auf jeden Fall notwendig wird, empfehlen wir aus dem Grund zusätzlich noch alle anderen Daten zu aktualisieren, damit das Register immer aktuell ist.
Anbei ein Link mit einem ausführlichen Video mit Anleitungen betreffend die genaue Abwicklung im RUNTS-Register: https://www.ausserhofer.info/de/wissen/online-vortraege
Vollmacht
Eine Neuerung ab dem Jahr 2026 besteht darin, dass die gesetzlichen Vertreter andere Personen dazu bevollmächtigen können, die Verpflichtungen im RUNTS-Portal in ihrem Namen zu erfüllen. Dabei kann die Vollmacht entweder auf die Erstellung und Übermittlung der Anträge beschränkt werden oder auch die digitale Unterzeichnung der Anträge umfassen.
Die Vollmacht kann sowohl für Neueintragungen als auch für Änderungsanträge, Bilanzhinterlegungen, Streichungsanträge und Anträge im Zusammenhang mit den 5 Promille erteilt werden. Sie wird telematisch über das RUNTS-Portal erteilt und kann dort auch jederzeit widerrufen werden.
Bruneck, am 17.06.2026
Verfasser. Dr. Markus Hofer