Registrierkassen – Statusänderung bei Nicht-Nutzung > 12 Tage

Die Agentur der Einnahmen hat mit einer Maßnahme vom 18. Jänner 2023 die spezifischen technischen Daten für den Datensatz der elektronsichen Registrierkassen aktualisiert. Dieser neue Datensatz musste ab 1. Juli 2023 verwendet werden. Im Zuge dieser Maßnahme werden die Inhaber von Registrierkassen dazu verpflichtet eine Meldung bzw. Statusänderung an der Registrierkasse vorzunehmen wenn der Betrieb für 12 aufeinander folgende Tage geschlossen bzw. inaktiv bleibt bzw. keine Tageseinnahmen verzeichnet. Konkret muss über das Portal der Agentur der Einnahmen („Fatture e corrispettivi“) der Status der Registrierkasse auf außer Betrieb („fuori servizio“) gesetzt werden. Die Wiederinbetriebsetzung der Registrierkasse erfolgt hingegen automatisch mit der nächsten Übermittlung eines Tagesabschluss.
Die Agentur der Einnahme weist darauf hin dass die Statusänderung bei Betriebsunterbrechungen auf Grund von Ferien und saisonaler Schließung, sowie bei voraussichtlichem vorübergehenden Nicht-Gebrauch von mehr als 12 Tagen zu erfolgen hat. 
Wir ersuchen Sie daher uns zeitnah mitzuteilen wenn eine Betriebsschließung bzw. eine Nicht-Nutzung der Registrierkasse von mehr als 12 Tagen beabsichtigt wird, damit wird die Statutsänderung an der Registrierkasse über das Portal der Agentur der Einnahmen vornehmen können.

Bruneck, am 11.08.2023
Verfasser: Dr. Thomas Graber
 

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