Reduzierung Bargeldgrenze ab 01. Jänner 2022 auf 1.000 Euro

Die zur Zeit geltende Bargeldgrenze wird ab 01. Jänner 2022 von aktuell 2.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert. Somit dürfen für Transaktionen über 1.000 Euro nur mehr elektronische Zahlungsmittel verwendet werden. Die Bargeldgrenze bezieht sich immer auf den einzelnen Geschäftsfall. Es ist somit nicht erlaubt, Teilbeträge in Bar anzunehmen, um die Bargeldgrenze zu umgehen. Beispiel: Eine Rechnung von 2.000 Euro darf nicht in Bar kassiert werden, auch wenn zwei Zahlungen zu jeweils 1.000 Euro erfolgen. Erlaubt ist hingegen die Bezahlung von 1.000 Euro in Bar und der Rest mit Banküberweisung oder Kreditkarte. Erwähnt werden muss, dass Gehälter seit 01. Juli 2018 ausschließlich mit nachverfolgbaren Zahlungsmittel bezahlt werden dürfen. Weiteres gilt für Vereine immer noch das Bargeldlimit von 1.000 Euro.

Bargeldgrenze von Touristen in Höhe von 15.000 Euro

Da es im Bereich Tourismus aufgrund der Reduzierung der Bargeldgrenze zu Schwierigkeiten kommen kann, wurde eine Ausnahme für ausländische Touristen eingeführt, welche bis max. 15.000 Euro in Bar bezahlen dürfen. Seit dem 01. Jänner 2019 gilt dieses Limit nicht nur für Nicht-EU Bürger, sondern für alle ausländischen Touristen. Somit gilt dieses Limit nicht für Staatsbürger von Italien. Es gilt aber einige wichtige Bestimmungen einzuhalten:

  • Bargeld bis zu 15.000 Euro dürfen lediglich Einzelhändler und gleichgestellte Unternehmen, Reisebüros oder Tourismusbetriebe annehmen;
  • Es ist einmalig vorab eine Vollmacht an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln, mit Angabe des Geschäftskontos, auf welchem der Betrag eingelegt wird;
  • Das erhaltene Bargeld über 1.000 Euro muss dann umgehend und am folgenden Werkvertrag auf dem Geschäftskonto eingelegt werden.
  • Vom ausländischem Touristen sind alle Daten anzufragen inkl. Kopie des Reisepasses oder Identitätskarte;
  • Es ist bis spätestens 10. April für monatliche Abrechner bzw. 20. April für trimestrale Abrechner eine jährliche Meldung zu verschicken, mit Angabe der anagrafischen Daten der ausländischen Touristen und des erhaltenen Geldbetrages.

Diese gesetzliche Regelung bietet eine gute Möglichkeit, um den ausländischen Gästen entgegenzukommen. Wir empfehlen aber die gesamten Bestimmungen einzuhalten, damit keine Strafen verhängt werden dürfen.

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