Mit der Veröffentlichung des Dekrets Nr. 117 vom 22. Mai 2026 im Amtsblatt wurde die Osteopathie endgültig in das nationale Gesundheitssystem (Servizio Sanitario Nazionale) integriert. Das Dekret regelt die Anerkennung bereits erworbener Ausbildungsabschlüsse und der bisherigen Berufserfahrung praktizierender Osteopathinnen und Osteopathen und ermöglicht ihnen den Zugang zu den vorgesehenen Sonderverzeichnissen. Damit ist der letzte Umsetzungsschritt der Legge 3/2018 abgeschlossen. Nach der gesetzlichen Anerkennung des Berufs im Jahr 2018, der Festlegung des Berufsprofils durch das DPR 131/2021 und der Einführung des berufsqualifizierenden universitären Studiengangs im Jahr 2023 besteht nun ein klar geregelter institutioneller Rahmen mit offiziellen Zugangskriterien, universitärer Ausbildung und einem eigenen Berufsregister innerhalb des Berufsverbandes der Gesundheitsberufe (TSRM-PSTRP).
Steuerliche Auswirkungen
Als nun anerkannter Gesundheitsberuf fallen die Leistungen von Osteopathinnen und Osteopathen grundsätzlich unter die Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. 10 Abs. 1 Nr. 18 DPR 633/72. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
- Die Leistungen unterliegen nicht mehr der Mehrwertsteuer.
- Es besteht keine Verpflichtung mehr zur elektronischen Rechnungsstellung.
- Es besteht jedoch die Meldepflicht an das Sistema Tessera Sanitaria (Gesundheitskartensystem).
Zu beachten ist, dass die Mehrwertsteuerbefreiung nicht bereits mit der Veröffentlichung des genannten Dekrets automatisch greift. Sie kommt erst dann zur Anwendung, wenn die einzelnen Berufsausübenden tatsächlich anerkannt und im entsprechenden Berufsregister eingetragen sind. Bis zur Eintragung und effektiven technischen unfangreichen Einbindung in das Gesundheitssystem sind die Leistungen weiterhin nach den bisherigen Regeln zu behandeln.