Die sogenannte White List ist ein Verzeichnis, das bei jedem Regierungskommisariat geführt wird. Es dient dazu, die Antimafia-Kontrollen von Unternehmen, die einem höheren Risiko krimineller Aktivitäten ausgesetzt sind, einfach und effizient zu gestalten.Die Eintragung ist in Bezug auf folgende Tätigkeiten verpflichtend, während es für alle anderen optional ist:
- Aushub, Lieferung und Transport von Erde und Zuschlagstoffen
- Erzeugung, Lieferung und Transport von Beton und Bitumen
- Miete von Geräten ohne Personal
- Güterkraftverkehrleistungen
- Wachdienstätigkeiten auf Baustelle
- Bestattungs- und Friedhofdienste
- Restaurant- und Bewirtungsdienste, Kantinen und Verpflegungsdienste
- Verschiedene Umweltdienste
Alle neuen Anträge zur Eintragung in die Liste, müssen ab den 21. Juli über das neue Onlineportal https://portalewl.interno.gov.it/home gestellt werden. Das Portal sammelt die notwendigen Informationen automatisch und beschleunigt dadurch die Eintragung in die Liste.
Gerne können wir Ihnen bei der Eintragung in die "White List" behilflich sein.
Bruneck, am 09.09.2025
Verfasser: Ausserhofer & Partner