Neues Pauschalsystem gemäß Artikel 86 für EO und VFG

Mit Einführung des Kodex des Dritten Sektors wurden neue gesetzliche Bestimmungen eingeführt und mehrere alte Bestimmungen im Dritten Sektor aufgehoben. Eine zentrale Änderung ist die Abschaffung des Pauschalsystems gemäß Gesetz 398/1991. Das Pauschalsystem diente der weitgehenden bürokratischen Entlastung der Vereine, da sie von zahlreichen Verpflichtungen – insbesondere der ordentlichen Buchführung, der Erstellung des Jahresabschlusses, der Führung der verpflichtenden MwSt.-Register sowie der Abgabe der MwSt.-Meldungen und -Erklärungen – befreit waren. Künftig kann dieses System ausschließlich von anerkannten Sportvereinen angewandt werden und steht den übrigen Vereinen nicht mehr zur Verfügung. Der Kodex des Dritten Sektors sieht jedoch mit dem Art. 86 KDS ein neues Pauschalsystem vor, das ausschließlich für ehrenamtliche Organisationen (EO) und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens (VFG) gilt und nur angewendet werden kann, sofern im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 85.000 Euro an gewerblichen Einnahmen erzielt wurden. Am relevantesten für alle Freiberufler und gelegentlichen Arbeiter ist die Bestimmung des neuen Pauschalsystems, dass die Vereine kein Steuersubstitut mehr sind. Das heißt, künftig müssen keine Vorsteuern abgeführt werden (CU und Mod. 770 entfallen). Rechnungsstellern ist daher mitzuteilen, dass auf Rechnungen und Honorarnoten keine Vorsteuer ausgewiesen werden darf. In der Steuererklärung muss die Steuernummer des Rechnungsstellers angegeben werden, für die keine Vorsteuer abgeführt wurde. Laut neuestem Rundschreiben der Agentur der Einnahmen kann die Vorsteuer jedoch weiterhin freiwillig eingezahlt werden, ohne dass das neue Pauschalsystem seine Gültigkeit verliert. Auf alle Fälle ist nun mehr Aufmerksamkeit von Seiten der Freiberufler geboten, da bei Durchführung eines Auftrages nun abgeklärt werden muss, ob die Ausstellung der Honorarnote mit Vorsteuer erfolgt oder nicht.

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner