Mit einer Maßnahme vom 17. November 2025 hat die Agentur der Einnahmen das Verfahren zur Einreichung des Formulars AA5/6 (Änderung der Vereinsdaten) geändert. Die neue Regelung betrifft ausschließlich Vereine oder andere Organisationen, die keine MwSt.-Position besitzen. Bei Änderung der Vereinsdaten - etwa des gesetzlichen Vertreters, der Adresse oder anderer Angaben - muss dieses Formular künftig bei der zuständigen Dienststelle der Agentur der Einnahmen persönlich eingereicht werden. Eine telematische Übermittlung durch einen beauftragten Dritten, beispielsweise einen Wirtschaftsberater, über das bisher verwendete telematische Portal ist nicht mehr möglich. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, einen Dritten, z.B. einen Wirtschaftsberater, mit der persönlichen Einreichung des Formulars bei der Agentur der Einnahmen zu beauftragen.
Einreichung bei Änderung des gesetzlichen Vertreters
Bei einer Änderung des gesetzlichen Vertreters sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Formular AA5/6:
Das Formular AA5/6 muss vollständig ausgefüllt und im Original eingereicht werden. Eine telematische Übermittlung ist in diesen Fällen nicht mehr möglich. - Ersatzerklärung (Dichiarazione sostitutiva):
Die beigefügte Ersatzerklärung ist vollständig auszufüllen und ebenfalls im Original einzureichen. - Protokoll der Vollversammlung über die Ernennung des neuen Präsidenten:
Bei einer Änderung des Präsidenten ist das entsprechende Protokoll der Vollversammlung vorzulegen. Wichtig: Aus dem Protokoll muss eindeutig hervorgehen, wer zum neuen Präsidenten ernannt wurde. Dabei müssen sowohl die Daten des Vereins oder anderer Organisationen als auch die vollständigen persönlichen Daten des neuen Präsidenten einschließlich der jeweiligen Steuernummer eindeutig angegeben werden. Wir empfehlen daher, die Ernennung beispielsweise wie folgt zu formulieren:
„Herr/Frau _______________, Steuernummer _______________, geboren am ________ in _________, wohnhaft in ______________, wird zum neuen Präsidenten/zur neuen Präsidentin des Vereins ________________, mit Steuernummer _______________, ernannt.“
Bei Pfarreien ist anstelle des Protokolls, das Auftragsschreiben der Diözese beizulegen.
Alternative Möglichkeiten der Einreichung
Neben der persönlichen Einreichung kann das Formular AA5/6 auch per Einschreiben mit Rückschein oder mittels PEC-Mail übermittelt werden. Auch bei der Neugründung eines Vereins oder einer anderen Organisation ohne Eröffnung einer MwSt.-Position muss die Steuernummer mit dem Formular AA5/6 beantragt werden. Eine telematische Übermittlung durch einen Delegierten über das bisher verwendete telematische Portal ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie diese neuen Vorgaben künftig sowohl bei der Neugründung eines Vereins oder einer Organisationen ohne MwSt.-Position als auch bei Änderungen des gesetzlichen Vertreters.
Frist für die Meldung
Die Änderung des gesetzlichen Vertreters ist der Agentur der Einnahmen innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ernennung mitzuteilen.
Bruneck, am 15.09.2026
Verfasser: Veronica Ellecosta