Das kürzlich erlassene Gesetz Nr. 132 vom 23. September 2025 führt eine umfassende Regelung in Bezug auf Künstliche Intelligenz ein, mit dem ausgesprochenen Ziel, eine korrekte und transparente Nutzung von KI-Systemen zu fördern.
Damit wird die italienische Gesetzgebung an die Verordnung (EU) 2024/1689, den sogenannten Artificial Intelligence Act, angepasst.
Das Gesetz behandelt vier Hauptbereiche mit direkten Auswirkungen auf Arbeit und freie Berufe:
- Nutzung der KI in der Arbeitswelt (Art. 11)
- Einrichtung der nationalen Beobachtungsstelle für KI in der Arbeitswelt (Art. 12)
- Nutzung der KI bei freiberuflichen Dienstleistungen (Art. 13)
- Änderung des steuerlichen Begünstigungsregimes für zurückkehrende Arbeitnehmer (Art. 22)
Nutzung der KI in der Arbeitswelt (Art. 11)
Ziel der Nutzung sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und der Schutz ihrer psychischen und physischen Gesundheit, mit dem übergeordneten Ziel, die Produktivität zu steigern.
Bei der Entscheidung, KI-Instrumente einzusetzen, dürfen jedoch die unverletzlichen Grundsätze der Achtung der Menschenwürde, des Datenschutzes sowie der Transparenz und Sicherheit der Systeme niemals außer Acht gelassen werden.
Daher sind für Arbeitgeber folgende spezifische Pflichten vorgesehen:
- Bereitstellung von Informationen für Arbeitnehmer und Betriebsräte (RSA/RSU)über die Nutzung von KI-Systemen;
- Mitteilung der Einsatzmodalitäten der Systeme in strukturierter und maschinenlesbarer Form;
- Einhaltung von Art. 4 des Arbeitnehmerstatuts hinsichtlich audiovisueller Anlagen und anderer Instrumente, die eine Fernüberwachung der Arbeitstätigkeit ermöglichen könnten;
- Gewährleistung der Nichtdiskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder Meinungen.
Beobachtungsstelle für die Einführung von KI in der Arbeitswelt (Art. 12)
Die Beobachtungsstelle wird beim Arbeitsministerium eingerichtet und hat folgende Hauptaufgaben:
- Ausarbeitung einer nationalen Strategie für den Einsatz von KI in der Arbeitswelt;
- Überwachung der Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt;
- Identifizierung der am stärksten von KI betroffenen Branchen;
- Förderung der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Der Arbeitsminister wird innerhalb von 90 Tagen die Zusammensetzung und Funktionsweise der Beobachtungsstelle festlegen.
Einsatz von KI bei freiberuflichen Dienstleistungen (Art. 13)
Bei freiberuflichen Dienstleistungen darf KI ausschließlich als unterstützendes oder begleitendes Instrument eingesetzt werden.
Das bedeutet, dass das kritische menschliche Denken stets Vorrang vor dem Beitrag des künstlichen Systems haben muss.
Die Kunden haben somit auch das Recht, vom beauftragten Freiberufler klar und transparent über den Einsatz von KI informiert zu werden.
Abschließend beauftragt das Gesetz die Regierung:
-
digitale Schulungs- und Sensibilisierungskurse für Berufsträger zu fördern;
-
Kriterien für eine angemessene Vergütung festzulegen, die den mit dem Einsatz von KI verbundenen Ri-siken und Verantwortlichkeiten entspricht.
Steuerbegünstigtes Regime für rückkehrende Arbeitnehmer (Art. 22)
Die Bestimmung sieht die Ausweitung des steuerlichen Begünstigungsregimes, das bereitsfür zurückkehrende italienische Arbeiter aus anderen Branchen vorgesehen ist, für jene Arbeitnehmer vor, die im Bereich der KI-Forschung tätig waren.
Um in den Genuss dieser steuerlichen Begünstigung zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Verpflichtung, den steuerlichen Wohnsitz für mindestens vier Jahre in Italien zu haben;
- kein steuerlicher Wohnsitz in Italien in den drei Jahren vor der Rückkehr;
- die Arbeitstätigkeit muss überwiegend in Italien ausgeübt werden;
- Besitz einer hohen Qualifikation oder Spezialisierung.
Diese Begünstigung sieht eine Steuerermäßigung von 50 % auf Einkünfte aus unselbstständiger, selbstständiger oder gleichgestellter Arbeit vor, die in Italien erzielt werden (bis zu 600.000 €), und gilt für fünf Jahre.
Zusammenfassung
Das Gesetz Nr. 132/2025 legt die Grundlage für einen ethischen und transparenten Umgang mit künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt und bei freiberuflichen Dienstleistungen.
Es führt Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer ein, fördert Ausbildung und Weiterbildung und stärkt die steuerlichen Anreize, um qualifizierte Fachkräfte im Bereich der KI nach Italien zu holen.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Bruneck, am 03.11.2025
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH