Neuregelung der IRPEF-Steuersätze
Bereits in den vergangenen Jahren wurden die IRPEF-Steuersätze mehrfach neu geregelt, zuletzt mit der endgültigen Umstellung von vier auf drei Steuersätze. Mit dem neuen Bilanzgesetz wird der mittlere Steuersatz für Einkommen zwischen 28.000 Euro und 50.000 Euro von derzeit 35 % auf 33 % gesenkt.
Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die geltenden Steuersätze:
| Einkommen | %-Satz bis 2025 | %-Satz ab 2026 |
| bis 28.000 Euro | 23% | 23% |
| bis 50.000 Euro | 35% | 33% |
| ab 50.000 Euro | 43% | 43% |
Grundsätzlich führt diese Maßnahme zu einer Steuerersparnis von maximal 440 Euro, wobei der größtmögliche Effekt bei einem Einkommen ab 50.000 Euro erreicht wird.
Zur Kompensation der daraus resultierenden Mindereinnahmen wird die Absetzbarkeit bestimmter Ausgaben neu geregelt. Bei Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von über 200.000 Euro werden die abzugsfähigen Ausgaben um eben diesen Betrag von 440 Euro gekürzt.
Unberührt von dieser Einschränkung bleiben Ausgaben für medizinische Kosten, Spenden an politische Parteien sowie Versicherungsbeiträge im Zusammenhang mit Umweltkatastrophen.