Neuerungen im Bereich des „Super-„ und „Iper-ammortamento“

Das Bilanzgesetz 2020 bringt Neuerungen im Bereich der Sonderabschreibung "super-ammortamento" und der Megaabschreibung "iper-ammortamento" mit sich und gewährt fortan für die Neuanschaffung von neuen Wirtschaftsgütern ein Steuerguthaben.

Die Sonderabschreibung (ital. "super-ammortamento") für den Ankauf von neuen, abschreibbaren Wirtschaftsgütern wurde für das Jahr 2020 verlängert, jedoch nicht in der Form wie sie für das Jahr 2019 und in den Vorjahren vorgesehen war. So hat sich bisher beim Ankauf eines neuen Wirtschaftsgutes der Anschaffungswert um 30% erhöht und somit konnte insgesamt 130% des Anlagengutes abgeschrieben werden.

Dasselbe gilt für die Hyperabschreibung (ital. "iper-ammortamento") für Investitionen, welche im Bereich der Digitalisierung (Industrie 4.0) getätig werden. Auch diese wurden für das Steuerjahr 2020 verlängert, jedoch auch nicht in der Form wie sie für das Jahr 2019 und in den Vorjahren vorgesehen war. Sollten Wirtschaftsgüter in diesen Bereich fallen, so hat sich auch hier der Anschaffungswert um 170% erhöht und das Wirtschaftsgut konnte im Gesamtausmaß von 270% abgeschrieben werden.

Als Neuerung für das Jahr 2020 gilt für die Sonder- und Hyperabschreibung, dass nicht mehr eine steuerliche Werterhöhung (30% für Sonderabschreibung bzw. 170% für Hyperabschreibung) angesetzt wird, sondern, dass auf den Anschaffungswert ein Steuerguthaben im Ausmaß eines fixen Prozentsatzes gewährt wird. Infolgedessen werden die Güter nicht mehr durch einen erhöhten Anschaffungswert über die Laufzeit der Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern dem Unternehmer wird ein mit Einzahlungsvordruck F24 verrechenbares Steuerguthaben zugesprochen. Dieses Steuerguthaben kann über einen bestimmten Zeitraum verrechnet werden.

Das Steuerguthaben beträgt bei einem Ankauf von neuen Wirtschaftsgütern, welche in den Bereich der Sonderabschreibung hineinfallen, 6% und steht dem Kunden anteilsmäßig auf 5 Jahren zu (1,2% pro Jahr).

Bei Investitionen (bis zu 2,5 Mio. Euro), welche im Bereich der Hyperabschreibung (Digitalisierung / Industrie 4.0) getätigt werden, wird ein Steuerguthaben im Ausmaß von 40%, verteilt auf 5 Jahre, gewährt (8% pro Jahr). Sollten die Investitionen sich zwischen 2,5 Mio. - 10 Mio. Euro befinden, so senkt sich der prozentuelle Betrag des Steuerguthabens auf 20% (5% pro Jahr).

 

Steuerguthaben bei Investitionen ab 2020

Investition Prozentsatz Steuerguthaben Prozentsatz Steuerguthaben pro Jahr
Sonderabschreibung - "super-ammortamento" 6% 1,2%
Hyperabschreibung -  "iper-ammortamento" bis 2,5 Mio. Euro 40% 8%
Hyperabschreibung -  "iper-ammortamento" von 2,5 Mio. bis 10 Mio. Euro 20% 5%

 

Es gilt aber weiterhin die Möglichkeit, dass die Sonderabschreibung, nach der Berechnung, welche für 2019 gültig ist, für jene Wirtschaftsgüter angwendet werden kann, welche innerhalb 30. Juni 2020 geliefert werden, vorausgesetzt der Auftrag wurde im Jahr 2019 angenommen (am besten mittels PEC) und 20% des Kaufpreises wurden innerhalb 31. Dezember 2019 angezahlt.

Dies gilt auch für die Hyperabschreibung. Einzige Außnahme gegenüber der Sonderabschreibung besteht hier, dass die Güter bis 31. Dezember 2020 geliefert werden können.

In der Regel ist die Bestimmung zur Sonder- und Hyperabschreibung nach der Berechnung mit erhöhtem Anschaffungswert (gültig bis 31.12.2019) gegenüber der neuen Variante mit Steuerguthaben vorteilhaft. Vor allem trifft dies bei den transparent besteuerten Subjekten zu (Einzelbetrieb, Freiberufler, Personengesellschaften, GmbHs mit Transparenzbesteuerung), wenn das Einkommen in eine hohe Steuerprogression (ab 27%) fällt.

 

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