Neuerungen im Bereich Bauwesen und Gebäude

Steuerbonus auf Arbeiten zur Wiedergewinnung

Wie in den Vorjahren auch, wurde der Steuerbonus in Höhe von 50% für Arbeiten zur Wiedergewinnung mit einem maximalen Betrag an Spesen von 96.000 Euro für das gesamte Jahr 2021 verlängert.

Steuerbonus auf Arbeiten zur energetischen Sanierung

Ebenfalls wurde der Steuerbonus in Höhe von 65% für Arbeiten zur energetischen Sanierung für das gesamte Jahr 2021 verlängert. Der Ankauf und der Einbau von

  • Markisen („schermature solari“),
  • Klimatisierungsanlagen mit Generatoren, welche mit Biomasse betrieben werden,
  • Fenster und Vorrichtungen,

ist weiterhin nur mehr mit 50% anstatt mit 65% gefördert.

Steuerbonus auf Einkauf von Möbeln und Haushaltsgeräten

Der Steuerbonus für die Anschaffung von Möbeln und Elektrogroßgeräten im Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten bleibt auch für das Jahr 2021 in Kraft. Für das Jahr 2021 ändert sich jedoch die Höhe, sodass nun 50% auf max. Spesen von 16.000 Euro (vorher 10.000 Euro) abgesetzt werden können, welche in 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt werden. Damit der Bonus in Anspruch genommen werden kann, müssen Arbeiten zur Wiedergewinnung durchgeführt werden und diese müssen ab dem 01. Jänner 2020 begonnen haben. Der Einkauf von Möbeln für Wiedergewinnungsarbeiten, welche vor diesem Datum begonnen haben, sind nicht zulässig.

Steuerbonus auf den Austausch von Wasserhähnen - bonus "idrico"

Es wird ein Bonus von 1.000 Euro für den Austausch von Wasserhähnen, Siphone, Duschköpfe und anderen sanitären Anlagen, wodurch eine Ersparnis der Wasserressourcen erzielt wird, bereitgestellt.

Steuerbonus auf Arbeiten für Gärten und anderen Grünanlagen

Der Steuerbonus für die Begrünung und die durchgeführten Arbeiten an Gärten und anderen Grünanlagen in Höhe von 36% bis zu einem max. Betrag an Spesen von 5.000 Euro pro Wohnbaueinheit wird ebenfalls für das Jahr 2021 verlängert.

Steuerbonus für Arbeiten an Fassaden ("bonus facciate")

Der neue Steuerbonus in Höhe von 90%, welcher für Arbeiten an Fassaden, Verzierungen und Balkonen von Gebäuden in den Zonen A (historische Zentren) und B (Auffüllzonen) zusteht, wird ebenfalls für das Jahr 2021 verlängert. Der Bonus gilt auch für den Neuanstrich oder für Verputzarbeiten der Fassaden. Der Steuerbonus gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.

Steuerbonus 110%

Der Steuerbonus von 110% wurde im Jahr 2020 mit Ablaufdatum 31. Dezember 2021 eingeführt. Mit dem Bilanzgesetz wird die Frist bis 30. Juni 2022 verlängert, und, falls Arbeiten zu 60% abgeschlossen wurden, können diese bis Ende 2023 fertiggestellt werden.
Der Steuerbonus ist an sehr viele Vorschriften gekoppelt und die Tatsache, dass ständig Änderungen und Neuerungen eingeführt werden, zeigt, dass vieles noch unklar ist und die Beratung somit nur von einem befähigten Techniker durchgeführt werden kann.

 

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