Neuerunge im Bereich Bauwesen und Gebäude

Verlängerung Absetzbetrag für den Abbau von architektonischen Barrieren (co. 42)

Für Maßnahmen für den Abbau von architektonischen Barrieren gibt es derzeit einen Absetzbetrag von 75%, welcher auf 5 gleiche Jahresraten aufgeteilt wird. Dieser Bonus wird auf 31. Dezember 2025 verlängert. Der Absetzbetrag wird wie folgt gerechnet:

  • max. 50.000 Euro bei Familienhäuser;
  • max. 40.000 Euro pro Wohnheit bei Gebäuden bis max. 8 Wohnheiten;
  • max. 30.000 Euro pro Wohnheit bei Gebäuden mit mehr als 8 Wohnheiten.

Die Förderung betrifft sowohl IRPEF als auch IRES Subjekte und kann sowohl als Abzugsbetrag als auch als Skonto auf der Rechnung gewährt werden. Auch die Abtretung an Dritte ist möglich.

Bonus 50% der MwSt. auf den Kauf von Wohnungen mit hoher Energieklasse (co. 76)

Mit dem Bilanzgesetz wird ein Abzugsbetrag von 50% der MwSt. auf den Kauf von Wohnungen gewährt, welche in die Energieklasse A und B fallen. Dieser Abzugsbetrag wird für Anschaffungen bis 31. Dezember 2023 gewährt und wird, ähnlich wie die Sanierungen, in 10 Jahresraten abgesetzt.

Erhöhung Steuerbonus auf den Einkauf von Möbel und Haushaltsgeräte (co. 277)

Der Steuerbonus in Höhe von 50% auf Einkauf von Möbel und Haushaltsgeräte kann für das gesamte Jahr 2023 angewandt werden. Während für 2022 die maximal zulässigen Kosten bei 10.000 Euro lagen und diese für 2023 und 2024 mit 5.000 Euro festgelegt wurden, wird nun, beschränkt für 2023, das Limit auf 8.000 Euro angehoben. Für 2024 liegt das Limit bei 5.000 Euro. Der Steuerbonus muss in 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt werden. Damit der Bonus in Anspruch genommen werden kann, müssen Arbeiten zur Wiedergewinnung durchgeführt werden und diese müssen im Vorjahr der Ankäufe von Möbel und Haushaltsgeräte begonnen haben. Beispiel: für den Möbelbonus im Jahr 2023 müssen Wiedergewinnungsarbeiten ab dem 01. Jänner 2022 begonnen haben. Der Einkauf von Möbeln für Wiedergewinnungsarbeiten, welche vor diesem Datum begonnen haben, sind nicht zulässig.

Begünstigungen „Erstwohnung“ für unter 36-jährige (co. 74-75)

Der Bonus für den Kauf einer Erstwohnung für unter 36-jährige mit einem ISEE-Wert von unter 40.000 Euro, welcher mit dem Dekret „sostegni-bis“ eingeführt wurde, ist nun für das gesamte Jahr 2023 verlängert worden. Zur Erinnerung: beim Kauf einer Erstwohnung gibt es verschiedene Begünstigungen und Erleichterungen. In diesem Fall sind keine Register-, Hypothekar- und Katastergebühren geschuldet, beim Darlehen sind keine Zusatzgebühren zu zahlen und es wird ein Steuerguthaben auf die MwSt. beim Kauf gewährt.

Reduzierung des Steuerbonus 110% (co. 894 – 895)

Der Steuerbonus in Höhe von 110% wird ab dem Jahr 2023, mit einigen Ausnahmen, auf 90% reduziert.
Mit dem neuen Bilanzgesetz werden nun die Fristen und Modalitäten umgeschrieben:

  • Für Arbeiten an Kondominien, für Privatpersonen, welche ein Gebäude mit max. 4 Baueinheiten besitzen und für Vereine ist die Fälligkeit weiterhin der 31. Dezember 2025. Der Prozentsatz von 110% kann jedoch nur für das Jahr 2023 angewandt werden und auch nur, wenn die Baubeginnmeldung CILA-S innerhalb 25. November 2022 bzw. 31. Dezember 2022 (nur für Kondominien) gemacht wurde und die Vollversammlung in den Kondominien die Arbeiten innerhalb 18. November beschlossen haben. Für die Spesen im Jahr 2024 reduziert sich der Prozentbetrag auf 70% und für das Jahr 2025 auf 65%.
  • Für Arbeiten an Einfamilienhäuser und autonome und unabhängige Einheiten gelten die 110% nur für die getätigten Spesen bis 30. Juni 2022 bzw. für die getätigten Spesen bis 31. März 2023, sofern innerhalb 30. September 2022 mindestens 30% der Arbeiten abgeschlossen wurden. Für die Arbeiten im Jahr 2023 können 90% unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
  • Für Arbeiten, welche von Wohnbaugenossenschaften und den sogenannten „IACP“ durchgeführt werden, gelten die 110% für die getätigten Spesen bis 30. Juni 2023 bzw. 31. Dezember 2023, sofern bis 30. Juni 2023 mind. 60% der Gesamtarbeiten abgeschlossen wurden.

Falls Sie Arbeiten durchführen möchten, ist eine umfassende individuelle Beratung dringend notwendig, damit Fehler im Vorhinein ausgeschlossen werden.

Abschaffung des Steuerbonus für Arbeiten an Fassaden ("bonus facciate")

Der Steuerbonus für Arbeiten an Fassaden, Verzierungen und Balkonen von Gebäuden in den Zonen A (historische Zentren) und B (Auffüllzonen) wird für 2023 nicht mehr verlängert.

 

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner