Neuerung zum Widerrufsrecht bei Online-Einkäufen

Seit dem 19. Juni 2026 gelten mit Art. 54-bis des DLgs. 206/2005 (Codice del Consumo) neue Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Mit diesen Regelungen wird die EU-Richtlinie 2023/2673 im italienischen Recht umgesetzt. Ziel ist es, Verbrauchern die Ausübung ihres Widerrufs bei online abgeschlossenen Verträgen zu erleichtern.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online vertreiben, sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, auf ihrer Webseite eine leicht zugängliche und benutzerfreundliche Funktion - beispielsweise einen Widerrufsbutton - bereitzustellen, über die Verbraucher einfach und unmittelbar ihr Widerrufsrecht ausüben können. 
Über diese Funktion muss der Verbraucher nach Angabe seiner persönlichen Daten sowie der Vertragsdaten den Widerruf bestätigen können. Das Unternehmen hat den Eingang des Wiederrufs anschließend unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, wie beispielsweise E-Mail, zu bestätigen.
Die Dauer der bisher gültigen gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen gem. Art. 52, Absatz 1 des DLgs. 206/2005 bleibt unverändert. 
Mit den neuen Vorgaben wird das bisherige Widerrufsrecht inhaltlich nicht erweitert, vielmehr soll den Verbrauchern dessen Ausübung erleichtert werden.

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