Ab dem 8. Dezember 2025 führt die Agentur der Einnahmen ein neues, vollständig digitales Verfahren für die Erteilung von Vollmachten zur Nutzung ihrer Online-Dienste ein. Die bisher für einzelne Dienste getrennt erteilten Vollmachten werden dabei nun durch eine einzige Vollmacht ersetzt, die künftig für alle digitalen Dienste gilt und eine Laufzeit von vier Jahren hat. Die Vollmacht ist dabei als XML-Datei zu erstellen und muss vom Steuerpflichtigen mit digitaler Unterschrift oder mittels elektronischer Identitätskarte (CIE) unterzeichnet werden, bevor sie vom Bevollmächtigten elektronisch an die Agentur übermittelt wird. Alternativ kann der Steuerpflichtige die Vollmacht auch direkt über seinen persönlichen Bereich im Portal der Agentur der Einnahmen erteilen. Steuerberater und andere Bevollmächtigte erhalten dann über eine neue Funktion auf ihrem Portal Einsicht in die erteilten Vollmachten und deren Gültigkeitsdauer, wobei insgesamt nur mehr zwei Bevollmächtigte pro Vollmacht ernannt werden können. Bestehende Vollmachten behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer jeweiligen Fälligkeit, allerdings nicht länger als bis zum 28. Februar 2027. Sobald eine neue Vollmacht für einen Dienst erteilt wird, müssen sämtliche bisherigen Vollmachten ebenfalls erneuert werden, da diese ansonsten automatisch erlöschen. Das Verfahren setzt zudem voraus, dass der Steuerpflichtige über eine digitale Unterschrift verfügt, was insbesondere bei nichtansässigen Personen und ausländischen gesetzlichen Vertretern italienischer Gesellschaften, organisatorischen Mehraufwand verursachen könnte. Verfügt der Steuerpflichtige bereits über Zugang zu seinem persönlichen Bereich bei der Agentur der Einnahmen, so ist es wesentlich leichter, neue oder zu erneuernde Vollmachten zu erteilen. Die Agentur der Einnahmen hat hierzu einen eigenen Leitfaden veröffentlicht (https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/la_delega_unica_per_l utilizzo_dei_servizi_online).