Neue Regelungen für Einnahmen aus E-Ladestationen

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regelungen für die elektronische Speicherung und Übermittlung nicht fakturierter Einnahmen aus Ladevorgängen über E-Ladestationen. 
Die Betreiber von E-Ladestationen müssen im Portal „Fatture e Corrispettivi“ die mit den Ladebuchsen verbundenen Geräte, die sogenannten „Server Energia“, registrieren und ihrer Partita-IVA zuordnen. Die Server Energia ermöglichen die Speicherung und elektronische Übermittlung der Daten aus den Ladevorgängen. 
Die technischen Vorgaben wurden mit dem Provvedimento der Agentur der Einnahmen vom 12. Dezember 2025 auf Grundlage des D.Lgs Nr. 127/2015 festgelegt.
In einer Pressemitteilung vom 3. Juni 2026 hat die Agentur der Einnahmen klargestellt, dass die Übermittlung der Daten ab dem 23. Juni erfolgen kann, sobald der entsprechende Übermittlungskanal auf dem Portal „Fatture e Corrispettivi“ aktiviert wird. 
Für die Übermittlung der Einnahmen gelten folgende Fristen:

  • Einnahmen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2026: Übermittlung bis 6. August 2026.
  • Einnahmen ab Juni 2026: Übermittlung jeweils bis zum letzten Tag des Folgemonats. Die Einnahmen aus Ladevorgängen im Juni 2026 sind somit bis spätestens 31. Juli zu übermitteln.


Bruneck, am 13.08.2026
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH

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