Der Art. 35, TUA sieht für die Steuerpflichtigen, welche eine Photovoltaikanlage von über 20 Kw errichten, eine Lizenz vor. Grundsätzlich wird der Antrag hierbei vom beauftragten Techniker verfasst und über PEC versendet. In Anschluss darauf erfolgt durch das Zollamt erst eine formelle Kontrolle des Antrages und dann eine Überprüfung vor Ort. Innerhalb von 60 Tagen, wird dann der Antrag genehmigt oder abgelehnt und die Ausstellung der Lizenz abhängig vom Ergebnis dann durchgeführt oder nicht.
Wir bitte Sie höflichst, wenn Sie eine neue Photovoltaikanlage von mehr als 20 Kw errichten, uns die Lizenz bzw. das Ausstellungsdatum dieser Lizenz umgehend mitzuteilen. Nur so sind wir im Stande die Anmeldung der Tätigkeit bei der Handelskammer fristgerecht innerhalb 30 Tage und ohne Anwendung von Strafen durchzuführen.
Bruneck, am 12.11.2025
Verfasser: Dr. Paul Haselrieder