Mit Beschluss Nr. 905 vom 07. November 2025 hat die Südtiroler Landesregierung das zeitlich befristete Förderprogramm für betriebliche Investitionen von Kleinunternehmen neu aufgelegt. Die Kriterien zur Punktevergabe und Bewertungskriterien bleiben dabei im Vergleich zum Vorjahr unverändert, während die wichtigste Neuerung in der Aufstockung der bereitgestellten Fördermittel besteht.
Hier ein kurzer Überblick über die zentralen Merkmale der Förderung:
Worin besteht die Förderung?
Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte mit einem Zuschuss von 20% der förderfähigen Ausgaben. Dabei ist wiederum eine Mindestinvestition von 15.000,00 Euro und eine Obergrenze von 500.000,00 Euro vorgesehen.
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
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Anspruch auf die Förderung haben Kleinst- und Kleinunternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind und in der Provinz Bozen eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
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Als Kleinunternehmen gelten laut Anhang I der EU-Verordnung Nr. 651/2014 Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Bilanzsumme 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Dabei sind auch evtl. verbundene Unternehmen zu berücksichtigen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in neue materielle und immaterielle Güter, die eine Erweiterung, Modernisierung oder qualitative Verbesserung des Betriebes bewirken.
Dazu zählen:
- Einrichtungsgegenstände (ausgenommen Beleuchtungskörper)
- Hardware
- Software
- Maschinen
- Bestimmte Fahrzeuge (siehe nächster Punkt)
Nicht förderfähig sind hingegen bloße Ersatz- oder Austauschinvestitionen, also Anschaffungen, die lediglich vorhandene Anlagen, Geräte oder Fahrzeuge ersetzen.
Welche Arten von Fahrzeugen werden gefördert?
Grundsätzlich werden nur bestimmte Fahrzeugarten gefördert. Dazu zählen gewisse Arbeitsfahrzeuge, wie Autokräne und Fahrbetonmischer, sowie spezielle Fahrzeuge, die für geschäftliche Zwecke wie Personenbeförderung im Rahmen von Taxi- oder Mietwagenservices genutzt werden.
Fahrzeuge, die als „Sonderfahrzeuge“ zugelassen sind, sind ebenfalls förderfähig.
Nicht förderfähig sind hingegen gewöhnliche Transportmittel wie Transporter oder LKWs sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren.
Wichtige Einschränkungen:
- Nicht zugangsberechtigt sind Betriebe aus dem Bereich Tourismus.
- Nicht gefördert werden u.a. Investitionen in Immobilien, Grundstücke sowie jede Art von Baumaßnahmen, auch z.B. das Einziehen von Trennwänden (gilt für alle Sektoren!).
- Ebenfalls ausgeschlossen sind gebrauchte Güter.
- Die Beihilfe darf nicht mit anderen staatlichen Förderungen für dieselbe Investition kombiniert werden (einschließlich Legge Sabatini / „Nuova Sabatini“).
Wie kommt man zur Förderung?
Die Auswahl der Förderempfänger erfolgt über ein Wettbewerbsverfahren, bei dem Punkte nach festgelegten Kriterien vergeben werden. Es besteht daher kein automatischer Anspruch auf die Förderung. Die Reihung der Anträge richtet sich nach der erreichten Punktezahl – je mehr Punkte ein Betrieb erzielt, desto größer sind die Chancen auf eine Zuweisung der Fördermittel.
Insgesamt können maximal 120 Punkte erreicht werden.
Wofür bekommt man Punkte?
Das Punktesystem, das die Fördervergabe regelt, wurde im Vergleich zum Vorjahr unverändert beibehalten:
| Punkte | Kriterium | Kurzbeschreibung |
| 30 | Frauenunternehmen | Unternehmen in weiblicher Führung |
| Neue Unternehmen / Unternehmensnachfolge / Start-up | Gründung, Übernahme oder innovative Start-ups | |
| Nachhaltigkeit | Zertifizierungen, Klimaneutralität, Photovoltaik, Energie- & Ressourceneffizienz, KFZ-Ankauf mit alternativem Antrieb | |
| Lehrvertrag | Bestehender Ausbildungsvertrag | |
| Einzelhandel / Nahversorgung | Standort in peripheren Zonen oder Nahversorgungsbetriebe | |
| 15 | Strukturschwäche | Standort in strukturell benachteiligtem Gebiet (siehe beiliegenden Anhang) |
| Nutzung bestehender Baukubatur | Leerstehende Gewerbe-/Handelsfläche genutzt | |
| Forschungs- und Entwicklungsförderung | Förderungen der letzten 5 Jahre | |
| Gleichstellungs- / Familienzertifizierung | Audit Familie & Beruf oder Geschlechtergleichheit | |
| 10 | Qualitätszertifizierung | ISO, SOA oder andere Produktionszertifikate |
| Unternehmenskooperationen | Formale Kooperationen mit anderen Unternehmen | |
| Legalitäts- / Ratingnachweis | Legalitätsrating oder Südtirol Rating | |
| Bildungsabschlüsse | Meister, Handelsfachwirt oder Hochschulabschluss | |
| Abfallvermeidung / Spenden | Lebensmittelspenden oder unverpackter Verkauf | |
| 0 | Bereits geförderte Vorhaben | Unternehmen, die bereits eine Förderung nach den Programmen 2023 oder 2024 erhalten haben |
Wie viele finanzielle Mittel stehen zur Verfügung?
Die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel wurde im Vergleich zum Jahr 2025 von 3 Millionen auf 5 Millionen Euro erhöht.
Diese Mittel werden wie folgt unterteilt:
- 2.100.000 Euro für Unternehmen der Sektoren Handwerk und Industrie mit weniger als 10 Beschäftigten.
- 2.100.000 Euro für Handwerk und Industrie mit 10 bis 49 Beschäftigten.
- 800.000 Euro für Handel und Dienstleistungen.
Darüber hinaus behält sich die Landesregierung vor, die vorgesehenen Mittel auch nach Erstellung der Rangordnung zusätzlich aufzustocken.
Wann muss die Investition getätigt werden?
Die geförderten Investitionen müssen sich auf das Jahr 2026 beziehen.
Als Investition im Jahr 2026 gilt:
- Bestellung, Lieferung und Endrechnung erfolgen alle im Jahr 2026.
- Bestellung und Anzahlung erfolgen im Jahr 2026, die Lieferung und Endrechnung im Jahr 2027.
- Bestellung, Anzahlung und Lieferung erfolgen im Jahr 2026, die Endrechnung im Jahr 2027. Dabei muss die Anzahlung mindestens 20 % der Gesamtkosten betragen.
Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden und bei denen bereits Bestellung, Lieferung oder Anzahlung im Jahr 2025 erfolgt sind, muss die Endrechnung spätestens im Jahr 2026 ausgestellt werden.
Bis wann können die Förderanträge eingereicht werden?
Die Einreichfrist der Anträge läuft vom 01. Dezember 2025 bis zum 31. März 2026, 12:00 Uhr.
Hinsichtlich der zugelassenen Investitionsvorhaben werden von der Abteilung Wirtschaft der Provinz Rangordnungen erstellt. Die provisorischen Rangordnungen werden auf der Webseite https://wirtschaft.provinz.bz.it/de/home innerhalb 1. Mai 2026 veröffentlicht.
Wichtig: Die Förderanträge müssen vor Beginn des geplanten Investitionsvorhabens eingereicht werden. Jede rechtliche Verpflichtung oder Ausgabe, die die Investition bereits unwiderruflich bindend macht (Akontorechnungen, Kaufvorverträge mit Anzahlung, Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder Lieferscheine vor dem genannten Datum) und die vor Antragstellung erfolgt, führt zum Ausschluss der Förderung für die gesamte betreffende Investition.
Wie können die Förderanträge eingereicht werden?
Die Anträge können ausschließlich online über das öffentliche System für die digitale Identität (SPID) eingereicht werden.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Abwicklung der Anträge gerne behilflich.
Grundsätzlich gilt: Firmen, die neu in den Förderprozess einsteigen oder in diesen wieder einsteigen und eines der Kriterien, wofür es die maximale Punkteanzahl von 30 Punkten gibt, erfüllen, haben bei den aktuellen Punktevergabe-Kriterien die besten Chancen – stets unter der Voraussetzung, dass die grundsätzlichen Förderkriterien im Einzelnen erfüllt werden.
Bruneck, am 17.11.2025
Verfasser: Dr. Thomas Hainz