Landesbeitrag für betriebliche Investitionen 2022

Wie schon in den vergangenen Jahren wurde von der Landesregierung eine zeitlich befristete Förderung für betriebliche Investitionen beschlossen (Beschluss Nr. 154 vom 08.03.2022). Die Richtlinien zur Vergabe der Förderung sind gegenüber dem Vorjahr großteils gleich geblieben. Änderungen hat es allerdings beim Punktesystem gegeben, nach welchem die Anträge der Gesuchsteller gereiht werden.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zu der Förderung dargestellt:  

Ausmaß der Förderung

  • 20 % Kapitalbeitrag von der Investitionssumme in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, wobei die Mindestinvestitionssumme bei Euro 20.000,00 und die maximale Investitionssumme bei Euro 500.000,00 liegt

Wichtige Einschränkungen

  • Nicht unter die Förderung fallen Betriebe aus dem Bereich Tourismus.
  • Nicht zulässig sind Investitionen in Immobilien (gilt für alle Sektoren !)
  • Nicht zulässig sind reine Austauschinvestitionen, d.h. z.B. eine Maschine wird gegen eine andere getauscht. Die Investitionen müssen dazu führen, dass der Betrieb bspw. erweitert wird, dass er neue Produkte herstellt oder dass er seinen Produktionsprozess ändert.
  • In den Genuss der Förderung können nur Klein- und Kleinstunternehmen kommen.
  • Die Förderung ist mit der Förderung gemäß Sabatini-Gesetz nicht kumulierbar.

Förderfähige Investitionen

In den Richtlinien sind folgende Anlagenkategorien aufgezählt, für die um eine Förderung angesucht werden kann:

  • Einrichtungsgegenstände
  • Hardware
  • Software
  • Maschinen
  • Geräte
  • Bestimmte Fahrzeuge

Sonderfall Fahrzeuge

Im Bereich der Fahrzeuge sind nur ganz bestimmte Fahrzeugarten förderfähig. Dazu gehören neben Arbeitsfahrzeugen (als Arbeitsfahrzeuge gelten: Autokräne, Fahrbetonmischer und Autobetonpumpen) einige weitere Fahrzeugkategorien, bei denen bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen, damit sie in die Förderung hineinfallen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung für Handelsagenten und Vertreter, Fahrzeuge zur Personenbeförderung für die Tätigkeiten Beförderung in Taxis und Verleih von Mietwagen mit Fahrer, Transportmittel, die als „Sonderfahrzeuge“ zugelassen sind, etc.).
Nicht in die Förderungen fallen, wie bereits in den Vorjahren, „normale“ Transportmittel (sprich Transporter, LKWs etc.) sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge (Traktoren).

Wie kommt man zur Förderung ?

Zu beachten ist, dass kein automatischer Anspruch auf eine Förderung besteht. Die Zuteilung der Förderung erfolgt nach einem Punktesystem. Je mehr Punkte jemand vorweisen kann, desto höher sind seine Chancen, eine Förderung zu bekommen. Maximal können 120 Punkte erreichen werden.

Wofür bekommt man Punkte ?

  • Die größte Änderung gegenüber dem Vorjahr hat es bei den Sachverhalten gegeben, wofür ein Unternehmen 30 Punkte erzielen kann. In den vergangenen Jahren konnten Betriebe prinzipiell 30 Punkte erhalten, wenn sie in Güter der Art 4.0 investiert haben. Allerdings hätten sie diese Punkte nur dann erhalten, wenn sie gleichzeitig auf die Steuerguthaben für Investitionen 4.0 verzichtet hätten, was praktisch kaum ein Betrieb gemacht hat. Daher wurde dieser Punkt in den aktuellen Richtlinien gestrichen. Stattdessen erhalten nunmehr jene Betriebe 30 Punkte, die im Zeitpunkt der Antragstellung einen bestehenden Lehrvertrag haben. Dieses Kriterium, für das in den Vorjahren lediglich 10 Punkte vergeben wurden, wurde somit massiv aufgewertet. Zu den weiteren Sachverhalten, für welche Betriebe 30 Punkte erhalten, zählen u.a.: Erhalt von Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den letzten fünf Jahren; Nutzung leerstehender Gewerbe- oder Handelsflächen, die sich nicht im Eigentum des antragstellenden Unternehmens befinden.
  • Wenn ein Betrieb seinen Sitz in einem strukturschwachen Gebiet hat, bekommt er 15 Punkte (Die Liste mit den strukturschwachen Gebieten ist diesem Rundschreiben in der PDF-Version beigefügt). Ebenso wenn es sich um ein Frauenunternehmen oder ein neues Unternehmen handelt.
  • Daneben gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, wofür man jeweils 10 Punkte bekommt (ISO/SOA-Zertifizierung, Unidiplom, Meisterbrief, Legalitätsrating, Zertifikat „audit familieundberuf“, neu hinzugekommen: Nachhaltigkeitszertifzierungen wie z.B. EMAS)

Höhe der finanziellen Mittel

Die Summe der Förderungen ist insgesamt mit 3,0 Mio. Euro begrenzt (Gegenüber dem Vorjahr ist die Summe gleich geblieben). Die 3,0 Mio. Euro verteilen sich dabei wie folgt: 1,25 Mio. Euro für Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten der Sektoren Handwerk und Industrie, 1,25 Mio. Euro für Unternehmen mit mehr als 9 und bis zu 49 Beschäftigten der Sektoren Handwerk und Industrie, 0,5 Mio. Euro für Unternehmen der Sektoren Handel und Dienstleistungen.

Wann muss die Investition getätigt werden ?

Die Investition muss sich auf das Jahr 2022 beziehen, d.h. zumindest müssen Bestellung und Anzahlung 2022 erfolgen, Lieferung und Endrechnung können auch erst 2023 stattfinden. Die Anzahlung muss dabei mindestens 20 Prozent der genehmigten Summe betragen.

Bis wann müssen die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden ?

Die Einreichfrist der Anträge läuft bis zum 30. APRIL 2022, 12:00 Uhr.

Wie können die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden ?

Die Anträge können ausschießlich über das Sistema Pubblico di Identità Digitale (SPID) eingereicht werden. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Abwicklung der Anträge behilflich.

Grundsätzlich gilt: Bei jeder Investition muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Förderkriterien erfüllt werden und ob reelle Chancen bestehen, eine Förderung zu erhalten. Da das Punktesystem gegenüber dem Vorjahr geändert wurde, ist eine Einschätzung, ab wann gute Chancen bestehen, eine Förderung zu erhalten, schwieriger geworden. Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass Betriebe, die Lehrlinge beschäftigen, und sich entweder in einem strukturschwachen Gebiet befinden, ihre Tätigkeit in den letzten 24 Monaten aufgenommen haben oder von Frauen geführt werden, die besten Chancen haben, bei den Förderungen zum Zug zu kommen, immer unter der Voraussetzung natürlich, dass die übrigen Kriterien, wie z.B. die Mindestinvestitionssumme, ebenfalls erfüllt sind.

Bruneck, am 24.03.2022
Verfasser: Mag. Dejan Pupovac

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