Landesbeitrag für betriebliche Investitionen 2020 über Wettbewerbsverfahren

Wie schon in den letzten beiden Jahren wurde von der Landesregierung eine Förderung für betriebliche Investitionen beschlossen, die allerdings nur innerhalb 01. Juni 2020 beantragt werden kann. Nachfolgend sind die wichtigsten Eckpunkte zu der Förderung kompakt dargestellt:  

Eckdaten der Förderung

20 % Kapitalbeitrag von der Investitionssumme in materielle oder immaterielle Vermögenswerte, wobei die Mindestinvestitionssumme bei € 20.000,00 und die maximale Investitionssumme bei € 500.000,00 liegt. Die Investition muss sich auf das Jahr 2020 beziehen, d.h. zumindest müssen Bestellung und Anzahlung 2020 erfolgen, die Lieferung und die Endrechnung können auch erst 2021 stattfinden.

Wichtige Einschränkungen und Merkmale

  • Nicht unter die Förderung fallen Betriebe aus dem Bereich Tourismus;
  • Nicht zulässig sind Investitionen in Immobilien (gilt für alle Sektoren!);
  • Nicht zulässig sind reine Austauschinvestitionen, d.h. z.B. eine Maschine wird gegen eine andere getauscht. Die Investitionen müssen dazu führen, dass der Betrieb bspw. erweitert wird, dass er neue Produkte herstellt oder dass er seinen Produktionsprozess ändert;
  • In den Genuss der Förderung können nur Klein- und Kleinstunternehmen kommen;
  • Förderfähig sind nur Arbeitsfahrzeuge. Bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung sind nur jene für Handelsagenten und Vertreter sowie für die Tätigkeiten von Beförderung in Taxis und Verleih von Mietwagen mit Fahrer förderfähig.

Punktesystem der Förderung

Zu beachten ist, dass kein automatischer Anspruch auf eine Förderung besteht. Die Zuteilung der Förderung erfolgt nach einem Punktesystem. Je mehr Punkte jemand vorweisen kann, desto höher sind die Chancen, dass man die Förderung effektiv bekommt. Maximal kann man 120 Punkte erreichen.
Wenn ein Betrieb in Maschinen der Art „Industrie 4.0“ investiert, werden 30 Punkte anerkannt.
Achtung: Die Punkte werden dem Betrieb nur anerkannt, wenn nicht gleichzeitig die Super- oder Hyperabschreibung beansprucht wird (In der Regel haben die Betriebe daher in der Vergangenheit auf die 30 Punkte verzichtet). Auch mit anderen Förderungen, wie z. B. Sabatini, ist der Beitrag nicht kumulierbar.

Wenn ein Betrieb seinen Sitz in einem strukturschwachen Gebiet hat, werden 15 Punkte anerkannt. Ebenso wenn es sich um ein Frauenunternehmen oder ein neues Unternehmen handelt. Eine Besonderheit gilt (bezogen auf das Pustertal) für Unternehmen mit Sitz in Kiens, Prettau und Gsies mit bis zu 9 Beschäftigten: Diesen werden 15 Punkte anerkannt, auch wenn die Gemeinde bzw. die jeweilige Fraktion an sich nicht als strukturschwach eingestuft ist. Daneben gibt es eine Reihe von weiteren Sachverhalten wofür jeweils 10 Punkte anerkannt werden (ISO/SOA-Zertifizierung, Unidiplom, Meisterbrief, bestehender Lehrvertrag im Betrieb, Legalitätsrating).

Höhe der finanziellen Mittel

Die Summe der Förderungen ist insgesamt mit 6,0 Mio. Euro begrenzt. Die 6,0 Mio. Euro verteilen sich dabei wie folgt: 2,5 Mio. Euro für Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten der Sektoren Handwerk und Industrie, 2,5 Mio. Euro für Unternehmen mit mehr als 9 und bis zu 49 Beschäftigten der Sektoren Handwerk und Industrie, 1 Mio. Euro für Unternehmen der Sektoren Handel und Dienstleistungen. Aufgrund der Corona-Krise kann es möglich sein, dass die Geldmittel aufgestockt werden.

Wie können die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?

Die Anträge können ausschießlich mittels SPID-Zugang („Sistema Pubblico di Identità Digitale“) eingereicht werden. Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Abwicklung der Anträge behilflich.
Grundsätzlich gilt: Bei jeder Investition muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Förderkriterien erfüllt werden und ob reelle Chancen bestehen, eine Förderung zu erhalten. In der Vergangenheit haben auch Betriebe mit einer sehr niedrigen Punkteanzahl Beiträge erhalten.

 

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