Landesbeiträge für Photovoltaikanlagen

Die Landesregierung hat mit Jahresende die im Jahr 2023 erstmals eingeführte Förderung für den Einbau von Photovoltaikanlagen für kleine Unternehmen für das Jahr 2024 wieder neu aufgelegt. 

Die Bestimmungen zu der Förderung sind im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert geblieben. Zu beachten ist allerdings, dass Unternehmen, denen bereits Beiträge für Photovoltaikanlagen gemäß den Förderrichtlinien 2023 gewährt wurden, im Jahr 2024 keine weiteren Beiträge beantragen können.  

Nachfolgend werden noch einmal die wichtigsten Eckdaten zu der Förderung angeführt:  

Anspruchsberechtige

  • Anspruch auf die Förderung haben ausschließlich kleine Unternehmen. Ein kleines Unternehmen liegt dann vor, wenn das Unternehmen weniger als 50 Personen beschäftigt und wenn sein Jahresumsatz bzw. seine Bilanzsumme 10 Mio. Euro nicht überschreitet. 

Förderfähige Investition

  • Gefördert wird der Einbau von netzgebundenen Photovoltaikanlagen zur Deckung des jährlichen Bedarfs an elektrischer Energie des Unternehmens.
  • Pro Unternehmen können Photovoltaikanlagen bis zu einer Gesamtleistung von 50 kWp gefördert werden. 
  • Zu beachten ist, dass es eine Mindestinvestitionssumme gibt, welcher bei Euro 4.000,00 ohne MwSt. liegt:

Ausmaß der Förderung

  • 20 % Kapitalbeitrag von den zulässigen Investitionskosten, das sind jene Kosten, die vom Amt für die Maßnahme auf Basis der vorgelegten Unterlagen anerkannt werden. Die Kosten dürfen sich maximal auf Euro 1.650,00 pro kWp Nennleistung der Anlage belaufen.

 Einschränkungen

  • Die Beiträge sind mit keinen weiteren Beiträgen oder Förderungen sonstiger Art kumulierbar, die in staatlichen Bestimmungen für dieselben zulässigen Kosten vorgesehen sind, z.B. mit der Förderung gemäß Sabatini-Gesetz, falls diese anwendbar wäre. Das Verbot von Mehrfachförderung gilt auch für Steuerabzüge für Renovierungs-, Sanierungs- und ähnliche Arbeiten.

Bis wann müssen die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?

Die Beitragsanträge müssen vom 01. Jänner 2024 bis zum 31. Mai 2024 eingereicht werden. 

Allerdings ist zu beachten, dass die Anträge in chronologischer Reihenfolge bearbeitet werden. Sind die verfügbaren Geldmittel erschöpft, so hat dies den Ausschluss aller weiteren Ansuchen von den Förderungen zur Folge.

Wie können die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?

Neben einem detaillierten Kostenvoranschlag ist dem Antrag auch ein so genanntes technisches Datenblatt beizulegen, welches vom Lieferanten der Anlage auszufüllen ist. Der Vordruck für das technische Datenblatt liegt diesem Rundschreiben in der pdf. Variante bei. 

Weitere Informationen zu den Beiträgen für den Einbau von Photovoltaikanlagen finden sich unter Dienst  CI-VIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Energie - Beiträge für den Einbau von Photovoltaikanlagen und eventueller Speicherbatterien für kleine Unternehmen 

Fazit: Für Unternehmen, die in eine Photovoltaikanlage investieren wollen, ist die Förderung jedenfalls äußerst interessant. Da die Geldmittel begrenzt sind, empfehlen wir, sich mit den möglichen Lieferanten der Anlage frühzeitig in Verbindung zu setzen, um die Dokumente und Informationen für das Ansuchen so bald wie möglich zu erhalten. 

Bei der Abwicklung der Ansuchen sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich. 

Bruneck, am 22.01.2024
Verfasser: Mag. Dejan Pupovac

 
 
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