Mit Beschluss Nr. 1119 vom 19.12.2025 hat die Südtiroler Landesregierung die Förderung für den Einbau von Photovoltaikanlagen bei kleinen Unternehmen für das Jahr 2026 neu aufgelegt. Zudem enthält der Beschluss eine Förderung für den Einbau von Speicherbatterien für Photovoltaikanlagen.
Eine der wichtigsten Änderungen gegenüber den Richtlinien des Vorjahres betrifft die Beitragshöhe bei Photovoltaikanlagen. Der Beitragssatz beträgt zwar nach wie vor grundsätzlich 20% der zulässigen Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Satz im Sinne der EU-Verordnung 2024/1735 jedoch auf 25% erhöht werden, sofern die verwendeten Komponenten nicht aus China stammen. Weitere Änderungen betreffen die bereits erwähnte gesonderte Förderung von Speicherbatterien, eine wichtige Spezifizierung bei der Frage der Kumulierbarkeit der Beiträge mit anderen Anreizen sowie die Form der Einreichung der Ansuchen.
Nachfolgend werden die wichtigsten Eckdaten zu der Förderung angeführt:
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Anspruch auf die Förderung haben ausschließlich in Südtirol ansässige, kleine Unternehmen. Ein kleines Unternehmen liegt dann vor, wenn das Unternehmen weniger als 50 Personen beschäftigt und wenn sein Jahresumsatz bzw. seine Bilanzsumme 10 Mio. Euro nicht überschreitet.
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Einbau von Photovoltaikanlagen zur Deckung des jährlichen Bedarfs an elektrischer Energie von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 1. Jänner 2025 ausgestellten Baukonzession errichtet wurden.
- Pro Unternehmen können Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 100 kWp gefördert werden. Förderungen, die in den Jahren 2023 - 2025 bereits gewährt wurden, sind dabei bei der Gesamtgrenze zu berücksichtigen.
- Ebenfalls besteht nun auch die Möglichkeit, eine Förderung für den Einbau von Speicherbatterien zur Speicherung der produzierten Energie von Photovoltaikanlagen zu erhalten, entweder für die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen, oder falls kein Zuschuss für die Photovoltaikanlagen beantragt werden kann.
Bislang war eine Förderung für Speicherbatterien nur in Kombination mit der Installation einer Photovoltaikanlage möglich. - Die Mindestinvestitionssumme liegt weiterhin bei Euro 4.000,00 (ohne MwSt.).
Ausmaß der Förderung
- 20% Kapitalbeitrag auf die zulässigen Investitionskosten (bzw. 25% falls die Komponenten nicht aus China stammen) von Photovoltaikanlagen für kleine Unternehmen.
- Die Kosten dürfen sich auf maximal Euro 1.500,00 pro kWp Nennleistung der Anlage (bisher Euro 1.650,00) bis zu einer Nennleistung von 20 kWp und auf maximal Euro 1.100,00 pro kWp über 20 kWp (bisher Euro 1.200,00) belaufen.
- Der Beitragssatz auf Speicherbatterien für Photovoltaikanlagen für kleine Unternehmen beträgt ebenfalls 20%.
- Die Kosten für die Batterien dürfen maximal Euro 500,00 pro kWh Speicherkapazität betragen. Die zulässige Speicherkapazität darf zudem maximal 1 kWh pro kWp Nennleistung der Photovoltaikanlage ausmachen.
- Dachbegrünungen im Aufstelllungsbereich der Photovoltaikanlage werden weiterhin mit bis zu Euro 35,00 pro m² gefördert.
Einschränkungen
Die in den Richtlinien festgelegten Beiträge können prinzipiell nicht mit anderen staatlichen oder Landesförderungen kombiniert werden, sofern sie für dieselben förderfähigen Kosten vorgesehen sind.
In den Richtlinien wird jedoch ausdrücklich festgehalten, dass nunmehr die Möglichkeit besteht, die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen mit den Anreiztarifen für Energiegemeinschaften zu kumulieren.
Bis wann müssen die Anträge auf eine Förderung eingereicht werden?
Die Beitragsanträge können vom 01. Jänner bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
Allerdings ist zu beachten, dass die Anträge in chronologischer Reihenfolge bearbeitet werden. Sind die verfügbaren Geldmittel erschöpft, so hat dies den Ausschluss aller weiteren Ansuchen von den Förderungen zur Folge.
Wie kann um die Förderung angesucht werden?
Eine weitere Neuerung betrifft die Antragstellung: Förderanträge können nunmehr innerhalb der Frist ausschließlich online über das Portal „myCIVIS“ (mittels SPID oder CIE) eingereicht werden. Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Neben einem detaillierten Kostenvoranschlag ist dem Antrag ein technisches Datenblatt, sowie ein sogenanntes Maßnahmenformular beizulegen. Die entsprechenden Vordrucke für das technische Datenblatt, sowie für das Maßnahmenformular liegen diesem Rundschreiben im PDF-Format bei.
Weitere Informationen zu den Beiträgen für den Einbau von Photovoltaikanlagen finden sich unter https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1037065.
Bei der Abwicklung der Ansuchen sind wir Ihnen gerne behilflich!
Verfasser: Dr. Thomas Hainz