Kryptowährungen: Steuerliche Aufwertung bis 30.11.2025 nutzen

Das italienische Haushaltsgesetz für 2024 (Gesetz Nr. 197/2023) sowie das aktuelle Haushaltsgesetz 2025 (Gesetz Nr. 207/2024) bringen bedeutende Änderungen für alle Steuerpflichtigen mit sich, die Kryptowährungen halten. Wir möchten Sie hiermit über die wichtigsten Neuerungen informieren und auf eine interessante steuerliche Gestaltungsoption hinweisen, die Sie bis zum 30. November 2025 nutzen können:

Aufwertung von Krypto-Vermögenswerten per 01.01.2025

Inhaber von Kryptowährungen haben bis zum 30.11.2025 die Möglichkeit, den Marktwert ihrer Krypto-Assets zum Stichtag 01.01.2025 als neuen steuerlichen Anschaffungswert festzulegen. Dies geschieht durch die Zahlung einer Ersatzsteuer (imposta sostitutiva) von 18% auf diesen Wert. Bei einem späteren Verkauf wird der steuerpflichtige Gewinn nicht auf Basis des ursprünglichen Kaufpreises, sondern auf Basis des aufgewerteten (höheren) Marktwerts berechnet. Das kann zu einer wesentlichen Reduzierung oder sogar Vermeidung der Steuerlast führen. Die Zahlung kann in maximal drei Jahresraten geleistet werden.

Abschaffung der Freigrenze und Steuererhöhung ab 2026

Ab dem 01.01.2025 entfällt die bisherige Steuerfreigrenze von 2.000€ für KryptoVeräußerungsgewinne. Jeder Gewinn ist künftig steuerpflichtig. Ab dem 01.01.2026 wird die Kapitalertragsteuer auf Krypto-Gewinne von aktuell 26% auf 33% angehoben.

Voraussetzungen für die Aufwertung

Die Aufwertung kann frei gewählt werden d.h., es ist möglich, nur einzelne Kryptowährungen (z.B. nur Bitcoin, aber nicht Ethereum) aufzuwerten.

Wichtig: Ein späterer Verkauf unter dem aufgewerteten Wert führt nicht zu einem steuerlich nutzbaren Verlust.

Die Option zur Aufwertung ist besonders interessant für alle, die:

  • keine oder unvollständige Dokumentation über ihre ursprünglichen Kaufpreise besitzen,
  • von einer baldigen Realisierung ihrer Gewinne ausgehen,
  • sich vor dem höheren Steuersatz ab 2026 absichern möchten.

Bruneck, am 09.09.2025
Verfasser: Ausserhofer & Partner 

ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner