Katastrophenversicherung: Ausschluss von Beiträgen

Mit dem Bilanzgesetz für das letzte Jahr wurde eine Bestimmung eingeführt, wonach alle Unternehmen, welche in der Handelskammer eingeschrieben sind und den Sitz in Italien haben oder eine Betriebsstätte in Italien führen, verpflichtet wurden eine Versicherung gegen Naturkatastrophen abzuschließen. Die Fristen gelten dabei wie folgt für die unterschiedlichen Unternehmensgrößen:

  • Kleinst-/Kleinunternehmen bis zum 01.01.2026
  • Mittelgroße Unternehmen bis zum 01.10.2025
  • Großunternehmen bis zum 01.07.2025

Eine Nichteinhaltung führt zu Ausschluss von folgenden Beiträgen:

  • „Entwicklungsverträge“ gemäß Artikel 43 des Gesetzesdekrets vom 25. Juni 2008, Nr. 112, umgewandelt in das Gesetz vom 6. August 2008, Nr. 133, geregelt durch das Dekret für wirtschaftliche Entwicklung vom 9. Dezember 2014 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen;
  • „Maßnahmen zur Umstrukturierung von Industriekrisengebieten“ gemäß dem Gesetz 181/89 und dem Dekret vom 24. März 2022 sowie nachfolgende Änderungen und Ergänzungen;
  • „Beihilferegelung zur Förderung der Gründung und Entwicklung von Genossenschaften kleiner und mittlerer Größe (Neue Marcora)“ gemäß dem Dekret vom 4. Januar 2021;
  • „Unterstützung bei der Gründung und Entwicklung innovativer Start-ups im gesamten Staatsgebiet (Smart & Start)“ gemäß dem Dekret vom 24. September 2014 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen;
  • „Beihilfen zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Umstellung von Produktionsprozessen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft“, gemäß dem Dekret vom 11. Juni 2020;
  • „Fonds zur Sicherung der Beschäftigung und zur Fortführung der Geschäftstätigkeit“, gemäß dem Dekret vom 29. Oktober 2020 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen;
  • „Mini-Entwicklungsverträge“ gemäß dem Gesetzesdekret vom 12. August 2024;
  • „Beihilfen für Unternehmen zur Verbreitung und Stärkung der Sozialwirtschaft“ gemäß dem Gesetzdekret vom 3. Juli 2015;
  • „Unterstützung der Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen in KMU“ gemäß dem Dekret vom 13. November 2024;
  • „Finanzierung von Start-ups“ gemäß dem Gesetzesdekret vom 11. März 2022;
  • „Unterstützung von Start-ups und Risikokapital, das in den ökologischen Wandel investiert“ gemäß dem Dekret vom 3. März 2022.
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