Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurde eine Pflicht eingeführt, wonach alle im italienischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit Sitz in Italien sowie die ständigen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Italien eine Versicherung gegen Naturkatastrophen abzuschließen haben. Die Versicherung muss Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsche und Erdbeben an betrieblich genutzten Grundstücken und Gebäuden, Anlagen, Maschinen sowie sonstigen materiellen Vermögensgegenständen des Unternehmens abdecken.
Ursprünglich war der 31. März 2025 als allgemeiner Stichtag für den Abschluss der Versicherung vorgesehen. Durch das Gesetz Milleproroghe 2025 sowie das Gesetzesdekret Nr. 39 vom 31. März 2025 wurde die Einführung der Versicherungspflicht nach Unternehmensgröße gestaffelt. Während große und mittlere Unternehmen die Versicherung bereits im Jahr 2025 abschließen mussten, wurde die Frist für Kleinst- und Kleinunternehmen zunächst auf den 31. Dezember 2025 verschoben.
Mit dem Gesetz Milleproroghe 2026 (Gesetzesdekret Nr. 200 vom 31. Dezember 2025) wurde schließlich ein weiterer Aufschub gewährt: Für Gastronomiebetriebe sowie touristische Beherbergungsbetriebe gilt für Klein- und Kleinstunternehmen nun eine verlängerte Frist bis zum 31. März 2026 für den Abschluss der Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen.