Integration des CUP-Codes in elektronische Rechnungen

Seit dem 1. Juni 2023 müssen elektronische Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit öffentlichen Förderungen für Unternehmen stehen, den einheitlichen Projektcode (CUP – Codice Unico di Progetto) enthalten. Dieser Code muss vom Lieferant bereits bei Ausstellung der Rechnung angeführt werden.
Falls der CUP in der elektronischen Rechnung nicht angegeben oder falsch angegeben wurde und der Aussteller keine korrigierte Rechnung erstellt hat, kann der Rechnungsempfänger (cessionario/committente) den Code nachträglich integrieren. Dafür steht seit dem 10. Dezember 2025 ein spezieller Online-Service im Portal „Fatture e Corrispettivi“ der Agentur der Einnahmen zur Verfügung („Integrazione CUP“). Über diesen Dienst können Rechnungen ab dem 1. Juni 2023 anhand der SDI-Identifikationsnummer gesucht und ein oder mehrere CUP-Codes (15 alphanumerische Zeichen) entweder der gesamten Rechnung oder einzelnen Rechnungspositionen zugeordnet werden. Bereits vom Aussteller in der Rechnung enthaltene CUP-Codes können nicht geändert oder gelöscht werden. Bei Fehlern muss ein korrekter CUP zusätzlich eingefügt werden. Zudem kann eine protokollierte Übersicht aller vorgenommenen CUP-Ergänzungen und Änderungen als PDF abgerufen werden.

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