Handelskammer: Verfall der digitalen Unterschrift

Mit einer Rundmail vom 28. November 2025 informiert die Handelskammer Bozen ausgewählte Besitzer einer digitalen Unterschrift, über deren Verfall mit 31. Dezember 2025. Der Verfall ist darauf zurückzuführen, dass von Seiten der Hersteller IDEMIA oder COSMO9, die Zertifizierung des Verschlüsselungschips nicht mehr verlängert wurde. Dieser Umstand liegt nicht im Zuständigkeitsbereichs der Handelskammer und betrifft mehr als 8.000 digitale Signaturen, welche nun neu ausgestellt werden müssen.

Sollten Sie dieses Rundmail von der Handelskammer nicht erhalten haben, aber sich vergewissern wollen, ob die digitale Unterschrift noch gültig ist, könnnen Sie dies in der Anwendung „Firma4ng“ unter „Gestione Dispositivo/Infomazioni dispositivo/Manufactererid“ überprüfen. Steht dort einer der zwei genannten Hersteller, dann ist die digitale Unterschrift ab dem 01.01.2026 ungültig.

Bei Verfall der digitalen Unterschrift besteht nun die Notwendigkeit eine neue digitale Unterschrift einzurichten, damit ab 01.01.2026 Dokumente mit einer gültigen digitalen Unterschrift unterschrieben werden können. 

Wie bisher kann die digitale Unterschrift entweder bei einem Online-Anbieter (z.B. Aruba, Namirial), oder bei der Handelskammer eingerichtet werden. Die Handelskammerr bietet folgende zwei Möglichkeiten für die Einrichtung der digitalen Unterschrift:

  • Vor Ort: Nach telefonischer Terminvereinbarung direkt bei der Handelskammer Bozen, sowie bei den Außenstellen der Handelskammer (z.B. Bruneck) mit persönlichem Erscheinen.
  • Hinweis: Nachdem mit 31.12.2025 viele Unterschriften verfallen, wird ein möglicher Termin erst im Jänner 2026 verfügbar sein.
  • Online: Die Beantragung kann auch über den Online-Dienst der Handelskammer unter dem folgenden Link erfolgen: https://id.infocamere.it/remotizzazione/preonboarding
  • Hinweis: Die Handelskammer empfiehlt die Antragsstellung über den Online-Dienst zu machen.

Zum Online-Dienst der Handelskammer

Über den Online-Dienst der Handelskammer, kann die digitale Unterschrift als USB-Stick, als Remote-Unterschrift, oder gleichzeitig für beide Varianten beantragt werden. Die digitale Unteschrift mittels USB-Stick hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, und kann vor Ablauf nochmals um weitere 3 Jahre verlängert werden. Die digitale Remote-Unterschrift hat hingegen eine kürzere Gültigkeit von nur 2 Jahren (ohne Möglichkeit zur Verlängerung), bietet jedoch den Vorteil, dass auf diese Unterschrift von jedem Gerät mit Internetverbindung aus zugegriffen werden kann.

Um den Onlineantrag durchzuführen, müssen Sie sich im Verlauf der Antragstellung persönlich identifizieren. Dafür können entweder die aktuell gültige digitale Unterschrift, der Zugang mittels digitaler Identität (SPID) oder ein Webcamcall verwendet werden.

Im Zuge des Onlineantrages, können sie entscheiden, ob Sie den USB-Stick laut auswählbarem verfügbarem Termin bei der Handelskammer vor Ort abholen, oder ob Sie sich diesen per Post zusenden lassen möchten. Sie können Ihre eigene Entscheidung abhängig von den verfügbaren Terminen bzw. dem voraussichtlich vorgeschlagenen Zustellungszeitpunkt per Post treffen.

Die Handelskammer ist sich bewusst dass dieser Widerruf große Unannehmlichkeiten verursacht, und steht Ihnen daher gerne unterstützend unter der folgenden Mail (digitaledienste@handelskammer.bz.it) zur Seite.

 
ATATCHITALYBOZENBRUNECKTOBLACHSAND IN TAUFERS
Öffnungszeiten
  • Montag - Donnerstag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
  • 14:30 - 17:00 Uhr
  • Freitag
  • 08:30 - 12:00 Uhr
Bruneck
Nordring 25 - I - 39031
Fax.: +39 0474 572 399
Routenplaner
Bozen
Südtirolerstraße 40 - I - 39100
Fax.: +39 0474 572 389
Routenplaner
Sand in Taufers
Rathausstraße 4 - I - 39032
Fax.: +39 0474 572 397
Routenplaner
Toblach
Gebrüder Baur Straße 1 - I - 39034
Routenplaner