Frist für die Meldung von Ausgaben für Baumaßnahmen an gemeinschaftlichen Gebäudeteilen bis 17. März 2025

Bis spätestens 17. März 2025 müssen Hausverwalter von Kondominien die Ausgaben für Sanierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen an den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen für das Jahr 2024 an das italienische Steueramt übermitteln. Die Meldung wird telematisch übermittelt und betrifft insbesondere Sanierungs- und Energieeinsparungsmaßnahmen, welche an gemeinschaftlichen Gebäudeflächen durchgeführt, sowie Ausgaben für Möbel und Elektrogeräte, die für die gemeinschaftlichen Bereiche angeschafft wurden.

Wenn die Eigentümer des sogenannten Mini-Kondominium "condominio minimo" keinen Verwalter ernannt haben, sind Sie nicht verpflichtet, die Daten zu den durchgeführten Sanierungs- und Energieeinsparmaßnahmen an den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen an das Steueramt zu übermitteln.

Sollten Sie von der Meldung betroffen sein, so können Sie sich gerne bei uns melden, damit wir die Meldung für Sie übermitteln.

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