Förderung zur Beschäftigung (FIO) – Förderung für die Einstellung junger Arbeitnehmer im Baugewerbe

Die nationalen Bauarbeiterkassen haben mit dem Fondo Incentivo Occupazione (FIO) einen dauerhaften Fonds zur Förderung der Beschäftigung junger Arbeitnehmer im Baugewerbe eingerichtet.
Unternehmen, die einen jungen Arbeitnehmer einstellen, können bei Vorliegen der vorgesehenen Voraussetzungen eine Förderung über die zuständige Bauarbeiterkasse in Anspruch nehmen.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen des Baugewerbes, die ordnungsgemäß bei der zuständigen Bauarbeiterkasse eingetragen sind und einen Arbeitnehmer einstellen, der zum Zeitpunkt der Einstellung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (maximal 29 Jahre und 364 Tage).

Welche Arbeitsverhältnisse werden gefördert?

Die Förderung kann in folgenden Fällen gewährt werden:

  • Einstellung mit einem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag; 
  • Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis; 
  • Einstellung mit einem berufsqualifizierenden Lehrvertrag (apprendistato professionalizzante), für den besondere Bestimmungen gelten.

Höhe der Förderung

Die Förderung beträgt 600,00 Euro. Dieser Betrag kann mit den gegenüber der zuständigen Bauarbeiterkasse geschuldeten Beiträgen verrechnet werden.
Zusätzlich kann ein einmaliger Ausbildungsgutschein (buono formativo) in Höhe von 150,00 Euro gewährt werden. Dieser kann bei den vorgesehenen Ausbildungseinrichtungen bzw. nach Vorlage einer Rechnung einer anerkannten Ausbildungsstätte verwendet werden.
Für Arbeitnehmer mit einem berufsqualifizierenden Lehrvertrag (apprendistato professionalizzante) gelten besondere Bestimmungen. Der Ausbildungsgutschein in Höhe von 150,00 Euro ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Voraussetzungen für das Unternehmen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Bauarbeiterkasse ordnungsgemäß erfüllt und mit den entsprechenden Beitragszahlungen in Ordnung ist.
Darüber hinaus müssen die weiteren Voraussetzungen des Reglements des Fonds erfüllt sein. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere etwaige Bestimmungen zur Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie zu bestimmten Beendigungen von Arbeitsverhältnissen im Zeitraum vor der Einstellung.

Antragstellung

Der Antrag auf Gewährung der Förderung ist bei der zuständigen Bauarbeiterkasse unter Einhaltung der dort vorgesehenen Modalitäten und Fristen einzureichen.
Wir empfehlen daher Unternehmen, die die Einstellung eines jungen Arbeitnehmers im Baugewerbe planen, uns möglichst vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu informieren.
Auf diese Weise können wir vorab prüfen, ob die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind, und dafür Sorge tragen, dass der entsprechende Antrag fristgerecht eingereicht werden kann.

Kumulierung mit anderen Förderungen

Der Fondo Incentivo Occupazione (FIO) ist von etwaigen staatlichen Beitrags- und Beschäftigungsförderungen, insbesondere von Fördermaßnahmen für die Einstellung junger Arbeitnehmer, zu unterscheiden.
Ob der FIO-Beitrag mit weiteren Förderungen kumuliert werden kann, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Maßgeblich sind insbesondere die persönlichen Voraussetzungen des Arbeitnehmers, die Art des Arbeitsvertrages sowie die zum Zeitpunkt der Einstellung geltenden Bestimmungen.

Was ist bei einer geplanten Einstellung zu beachten?

Wenn Sie die Einstellung eines jungen Arbeitnehmers planen, bitten wir Sie, uns möglichst vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu kontaktieren.
Für die Prüfung eines möglichen Anspruchs auf die FIO-Förderung benötigen wir insbesondere folgende Angaben:

  • Geburtsdatum des Arbeitnehmers;
  • geplantes Einstellungsdatum;
  • vorgesehene Vertragsart;
  • Arbeitszeit;
  • etwaige vorherige Beschäftigung im Unternehmen;
  • gegebenenfalls Angaben zu einem bestehenden befristeten Arbeitsverhältnis, das in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden soll;
  • gegebenenfalls Angaben zum vorgesehenen Lehrvertrag.

Anhand dieser Informationen können wir prüfen, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des FIO-Beitrags erfüllt sind.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.


Bruneck, am 21.09.2026
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH

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