Esterometro 2022

Das Bilanzgesetz 2021 (Gesetz Nr. 178/2020) sieht eine Änderung hinsichtlich der Vorgehensweise zur Übermittlung der Daten, von Eingangs- und Ausgangsrechnungen von bzw. an nicht ansässigen Unternehmen/Dienstleister vor. Bisher wurden die Daten immer quartalsmäßig mittels der Meldung der Auslandsumsätze ("Esterometro") an das Steueramt innerhalb Ende des Folgemonats gemeldet.Ursprünglich sollte die Neuerung mit 01.01.2022 in Kraft treten. Gemäß Umwandlungsgesetz zum Gesetzesdekret Nr. 146/2021 soll dieser Termin jedoch auf den 01.07.2022 aufgeschoben werden. Demzufolge können die Daten weiterhin mittels den bestehenden Modalitäten und Fälligkeiten übermittelt werden. Hierzu die Fälligkeiten:
 

Zeitraum Fälligkeit
Oktober - November - Dezember 2021 31. Jänner 2022
Jänner - Februar - März 2022 30. April 2022
April - Mai - Juni 2022 31. Juli 2022

 

Hinweis: Freiwillig kann die Übermittlung der Daten mittels XML-File jedoch schon ab 01.01.2022 erfolgen. In einem getrennten Rundschreiben werden wir ausführlich über die neuen Übermittlungsmodalitäten berichten.

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