Erneuerung des nationalen Kollektivvertrags: Holzindustrie

Sehr geehrter Kunde,
wir informieren Sie darüber, dass am 3. September 2026 zwischen FederlegnoArredo und den Gewerkschaftsorganisationen FENEAL-UIL, FILCACISL und FILLEA-CGIL die Vereinbarung über die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrags (CCNL) für die Beschäftigten der Industrieunternehmen im Bereich Holz und Möbel unterzeichnet wurde. 
Nachfolgend fassen wir die wichtigsten wirtschaftlichen und rechtlichen Neuerungen für Sie zusammen. 

Gültigkeit und Laufzeit

Der Vertrag hat eine dreijährige Laufzeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028, sowohl für den wirtschaftlichen als auch für den normativen Teil. Vorbehaltlich abweichender Fristen treten die neuen Bestimmungen mit dem Datum der Unterzeichnung (3. September 2026) in Kraft.

Entgelt und wirtschaftliche Aspekte

Tariferhöhungen (ab September 2026): Vollzeit-Erhöhung von 95,00 € brutto monatlich für die Referenzstufe AS1, anteilig angepasst an alle anderen Einstufungen (betriebliche Vorschüsse auf künftige Vertragserhöhungen werden absorbiert). Beispielhaft gelten ab 01.09.2026 folgende Mindestlöhne:

  • Stufe AE1: 1.824,08 € (+70,90 €)
  • Stufe AS1: 2.257,04€ (+95,00 €)
  • Stufe AD3 (Leitende Angestellte /Quadri): 3.227,40€ (+148,88 €)
     
  • Einmalzahlung / Una Tantum (Dezember 2026): 100,00 € brutto, Auszahlung mit dem Lohnstreifen für Dezember 2026 zur Abdeckung des Zeitraums Januar–August 2026 (zeitanteilig für Neueintritte in diesem Zeitraum, anteilig bei Teilzeit, ausgeschlossen aus der TFR-Berechnungsgrundlage).
  • Produktivitätselement (ab Januar 2027): Monatlicher Betrag von 39,00 € für die Stufe AS1 (entsprechend auf die anderen Stufen umgerechnet).
  • Dienstalterszulagen (ab Januar 2027): Aktualisierung der festen Beträge für die zweijährlichen Dienstaltersstufen (z. B. 10,91 € für AS1)

Bilaterale Körperschaften und Zusatzfonds (ab Januar 2027)

  • Zusatzkrankenversicherung (ALTEA): Der Arbeitgeberbeitrag wird auf 18,00 € monatlich (für 12 Monatsgehälter) angehoben.
  • Zusatzrentenfonds (ARCO): Der Arbeitgeberbeitrag (ausschließlich für beigetretene Mitarbeiter) steigt auf 2,40 % ab Januar 2027 und auf 2,60 % ab Januar 2028 (berechnet auf die Abfertigung-Basis)

Wichtigste normative Neuerungen

A)    Vertraglicher Gewerkschaftsbeitrag (Frist beachten):

  • Unternehmen müssen ab dem 3. Oktober 2026 einen Aushang bezüglich des Betrags von 35,00 € anbringen, der für Mitarbeiter vorgesehen ist, die nicht den unterzeichnenden Gewerkschaften angehören.
  • Der Einbehalt erfolgt auf dem Lohnstreifen von November 2026, sofern der Mitarbeiter nicht bis zum 31. Oktober 2026 schriftlich widerspricht. Gilt nicht für Arbeitnehmer, die im gesamten Zeitraum zwischen Aushang und 31. Oktober abwesend sind.

B)    Einstufung des Personals (Stufe AE1):

  • Mit Wirkung ab 1. Januar 2028 steigen Arbeitnehmer der Stufe AE1 im Produktionsbereich nach 24 Monaten automatisch in die nächsthöhere Stufe auf. Mitarbeiter, die zum 31. Mai 2027 bereits mindestens 48 Monate in AE1 aufweisen, rücken bereits ab dem 1. Juni 2027 auf.

C)    Befristete Arbeitsverträge und Arbeitskräfteüberlassung:

  • Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen mit vertraglichen Begründungen für Verlängerungen/Erneuerungen über 12 und bis zu 24 Monaten
  • Bestätigung der Höchstquoten (30 % für Befristete Verträge; 35 % inklusive Addition von befristeten Verträgen und befristeter Arbeitskräfteüberlassung).
  • Detaillierte Regelung für saisonale Tätigkeiten (maximal 8 Monate pro Kalenderjahr) und entsprechende Mitteilungspflichten.

D)     Krankheit und Kündigungsschutzfrist (Comporto):

  • Verlängerung der Schutzfrist um weitere 45 bezahlte Tage für Arbeitnehmer mit zertifizierter Behinderung oder schweren Krankheiten, die lebensrettende Therapien erfordern. Für letztere ist zudem ein unbezahlter Wartestand von bis zu 365 Tagen vorgesehen.
  • Die wirtschaftliche Behandlung bei Krankheit für Beschäftigte der Zwischenstufe (Intermedi) wird jener der Arbeiter (operai) gleichgestellt.

E)    Elternzeit, Vaterschaft und Sonderurlaub:

  • Elternzeit: Aufstockung durch das Unternehmen auf bis zu 30 % des Entgelts bis zum 6. Lebensjahr des Kindes (in Summe mit der INPS Leistung maximal 100 %)
  • Vaterschaftsurlaub: 10 bezahlte Tage, verlängerbar um weitere 2 Tage bei nachgewiesenen Umständen
  • Sonderurlaub bei Trauerfällen: 3 Tage bei Verlust des Ehepartners oder von Verwandten bis zum 2. Grad; 1 Tag bei Verschwägerten 1. Grades. 2 zusätzliche Tage für Nicht-EU-Bürger, die in ihr Herkunftsland reisen müssen.
  • Gesetz 104/1992: Möglichkeit des Arbeitgebers, eine monatliche Vorausplanung der Freistellungen zu verlangen.

F)     Arbeitssicherheit (Beinaheunfälle und Schulungen):

  • In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten müssen Verfahren zur Meldung von Beinaheunfällen (Near Miss) eingeführt werden.
  • Einführung von kurzen Schulungseinheiten (Break formativi) von maximal 15 Minuten.
     

Unsere Kanzlei steht Ihnen für Anwendungsfragen und für die operative Abwicklung der Lohnabrechnungen jederzeit gerne zur Verfügung.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Bruneck, am 15.10.2026
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH

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