Erhöhung Schwelle für innergemeinschaftlichen Einkauf von Waren

Mit der Verfügung Nr. 84415 vom 3. Februar 2026 hat die italienische Zollbehörde die Schwelle für die monatliche Abgabe des Modells Intra-2bis für innergemeinschaftliche Wareneinkäufe deutlich angehoben, und zwar von 350.000 Euro auf 2.000.000 Euro. Zur Erinnerung: Die monatliche Abgabe des INTRA-2bis ist erforderlich, wenn der vierteljährliche Gesamtbetrag der innergemeinschaftlichen Wareneinkäufe in mindestens einem der letzten vier Quartale über 2.000.000 Euro beträgt. Die Neuerung gilt bereits ab dem Monat Januar und somit für die Abgabe der Erklärung bis zum 25. Februar 2026. Die Vereinfachung wurde nun möglich, da die ISTAT seit 2022 EU-weit Mikrodaten (MDE) zu Lieferungen nach Italien erhält und zusätzlich monatlich elektronische Rechnungsdaten von der Steuerbehörde übermittelt werden.

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