Für das Jahr 2026 bleibt der Beitragssatz zur ENASARCO-Sozialversicherung für Handelsagenten und Handelsvertreter unverändert bei 17 %, wovon 8,5 % vom Agenten und 8,5 % vom Auftraggeber zu tragen sind. Ab dem 1. Januar 2026 gelten zudem aktualisierte Mindest- und Höchstbeiträge: Für Mehrfirmenvertreter (plurimandatari) beträgt der jährliche Mindestbeitrag 515,00 € (vierteljährlich 128,75 €), während die jährliche Provisions-Höchstgrenze bei 30.478,00 € liegt, entsprechend einem maximalen Beitrag von 5.181,26 €. Für Einfirmenvertreter (monomandatari) beträgt der jährliche Mindestbeitrag 1.026,00 € (vierteljährlich 256,50 €), bei einer jährlichen Provision-Höchstgrenze von 45.717,00 € und einem maximalen Beitrag von 7.771,89 €.
Bruneck, am 20.03.2026
Verfasser: Ausserhofer & Partner GmbH