Elektronische Rechnung für Auslandsumsätze ab 01. Juli 2022

Bisher waren die ausländischen Ein- und Ausgangsumsätze generell von der elektronischen Rechnungslegung befreit. Die Ausgangsrechnungen an ausländische Subjekte konnten noch in Papierform ausgestellt werden, wobei es jedoch Praxis war, die Rechnungen in elektronischem Format auszustellen, um die Meldung der Auslandsumsätze („esterometro“) zu vermeiden. Die Eingangsrechnungen von ausländischen Unternehmen wurden in Papierform zugeschickt und mussten mit den zusätzlichen Informationen (MwSt.- Grundlage und MwSt.-Betrag) auf der Rechnung ergänzt werden. Für die Eingangsrechnungen von ausländischen Subjekten musste jedoch die Meldung der Auslandsumsätze abgefasst werden. Mit Ende Juni 2022 wird diese trimestrale Meldung abgeschafft, wobei die Umsätze mit ausländischen Subjekten ab 1. Juli 2022 verpflichtend in elektronischer Form nach dem XML-Standard der elektronischen Rechnung telematische übermittelt werden müssen.
Für die Ausgangsrechnungen reicht es aus wenn die Rechnung in elektronischer Form ausgestellt und an das SDI übermittelt wird. Dabei muss als Empfängerkodex der Wert „XXXXXXX“ angegeben werden.
Für die Eingangsrechnungen hingegen muss eine elektronische Eigenrechnung im XML-Format erstellt und an das SDI übermittelt werden. Dabei sind folgende Dokumenttypen zu verwenden:
-    TD17 - Erwerb von Dienstleistungen aus dem Ausland
-    TD18 – Innergemeinschaftliche Wareneinkäufe
-    TD19 – Einkauf von ausländischen Subjekten gem. Art. 17, Abs.2, DPR 633/72
 

Software für Erstellung XML-Rechnung für Einkäufe

Auch hierfür bedarf es einer geeigneten Software für die Umsetzung dieser neuen Richtlinie zur Ausstellung der XML-Eigenrechnungen für die Auslandserwerbe. Dabei gibt es unterschiedliche Szenarien welche vorwiegend davon abhängig sind wie die elektronischen Rechnungen bisher ausgestellt wurden.

  • Erstellung und Übermittlung durch die Kanzlei
    Für die internen Buchhaltungskunden bieten wir an die XML-Eigenrechnungen im Rahmen der Buchhaltung auszustellen und zu übermitteln. Für diese Leistung wird ein Entgelt nach Anzahl der ausgestellten XML-Eigenrechnungen bemessen.
  • Software unserer Kanzlei (Quadra + Sportello.cloud)
    Unser Softwarehersteller bietet im Rahmen der Produkte „Quadra“ und „Sportello.cloud“ die Möglichkeit die XML-Eigenrechnung auszustellen. Die Software wird gegen eine Gebühr bereitgestellt wird auch auf Deutsch angeboten. 
  • Eigene Software
    ​​​​​​​Für die Kunden welche ein eigenes Buchhaltungsprogramm oder eine andere geeignete Software besitzen und die elektronischen Rechnungen selbst ausstellen und übermitteln sollte es die Möglichkeit geben diese XML-Eigenrechnungen über diese Software auszustellen und zu übermitteln. In diesem Fall sollten Sie mit ihrem Softwarelieferanten abklären wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann.
    Die internen Buchhaltungskunden werden demnächst von unserer Kanzlei persönlich kontaktiert werden.
     
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