Elektronische Fakturierung gegenüber San Marino

San Marino gilt bekanntlich als Nicht EU-Land und somit unterliegt die Rechnungsstellung nicht den Regeln der elektronischen Fakturierung. Ab dem 01. Oktober 2021 gelten nun neue Regeln, welche zur Zeit lediglich im Versuchswege angewendet werden können. Ab dem 01. Juli 2022 sind diese dann verpflichtend zwischen den Unternehmen in Italien und San Marino einzuhalten. Anbei kurz ein Überblick:

Ausgangsrechnungen

Bereits seit der Einführung der elektronischen Rechnung konnte man an ausländische Firmen die Rechnung in elektronischer Form stellen, mit Angabe des Empfängerkodex „XXXXXXX“ und der Angabe des Kodex „Nr.3.3“. Die Rechnungen mussten an den Kunden in San Marino jedoch weiterhin in Papierform zugestellt werden. Ab dem 01. Oktober können nun Rechnungen in elektronischer Form direkt an das HUB in San Marino übermittelt werden, welche dann dem Kunden aus San Marino automatisch zugestellt werden. Als Empfängerkodex ist verpflichtend der neue Kodex „2R4GTO8“ zu verwenden, andernfalls werden die Rechnungen nicht korrekt zugestellt. Die steuerfreien Warenverkäufe müssen wie bisher durch das Steueramt in San Marino bestätigt werden, ansonsten ist die Rechnung rückwirkend der MwSt. zu unterwerfen.

Eingangsrechnungen

Grundsätzlich gab es bisher zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Rechnungen mit MwSt., welche sich das italienische Unternehmen absetzen konnte;
  • Rechnungen ohne MwSt., welche vom italienischen Unternehmen integriert werden musste.

In beiden Fällen wurde die Rechnung in Papierform zugestellt. Nun können die Rechnungen auch elektronisch ausgestellt werden. Die beiden Methoden bleiben diesselben, es ändern sich nur die Verpflichtungen hinsichtlich der Einzahlung der MwSt. durch das Steueramt in San Marino und die Vorschriften für die Integration der Rechnungen.

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